Kaufmann Hans · Nationalrat · 2006-03-08
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-08
Wortprotokoll
Auch die Fraktion der SVP wird die Mehrheit unterstützen. Wir sehen es als sehr problematisch an, vor allem für die Kommanditgesellschaft, für kollektive Kapitalanlagen eine Mindestzahl privater Anleger festzulegen. Sehr häufig ist nur eine kleinere Anzahl von Anlegern bereit, die Risiken solcher Finanzierungen zu übernehmen. Es ist so, wie Frau Leuthard gesagt hat: Was machen Sie, wenn während der Dauer des Vertrages ein Anleger aussteigt? Muss dann diese Gesellschaft liquidiert und all diesen Anlagen - es wären allenfalls KMU - das Geld entzogen werden? Ich bin der Meinung: Wenn wir die Anzahl schon regulieren, dann muss das differenziert, je nach Fonds- oder kollektiver Kapitalanlageart, passieren; es soll nicht einfach generell eine Zahl fixiert werden.
Wie erwähnt worden ist, stehen wir im internationalen Wettbewerb. Es ist so, dass Sie in Liechtenstein eine echte Einanlagen-Fondsgesellschaft bilden können, und zwar mit einem relativ bescheidenen Betrag: Sie brauchen in Liechtenstein nur den Nachweis, dass Sie über eine Million verfügen; effektiv einbezahlen müssen Sie nur 250 000 Franken. Es gibt eben noch andere Gründe als den, welchen Sie immer gleich unterstellen - Steuerhinterziehung -, Geld in solchen Fonds anzulegen. Es ist vor allem für institutionelle Anleger sehr einfach, wenn man eine solche Struktur hat, trotz ständigen Einzahlungen und Auszahlungen eine saubere Performance-Rechnung zu haben.
Zudem - das ist auch erwähnt worden - verstehe ich die Beschränkung auf Private überhaupt nicht. Es gibt doch sehr viele kollektive Kapitalanlagen, die nicht nur von Privaten gehalten werden; und es gibt auch kollektive Kapitalanlagen, die nur von institutionellen Anlegern gehalten werden; und vor allem gibt es Mischformen. Das wird auch für die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen der Fall sein.
Deshalb empfehle ich Ihnen, die Mehrheit zu unterstützen.