Lexipedia

Schneider Johann N. · Nationalrat · 2006-03-08

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt die ganz starke Minderheit Bührer und will Absatz 2 streichen. Das Stimmenverhältnis in der Kommission betrug 12 zu 11 Stimmen. In der vom Bundesrat vorgeschlagenen und von der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission verabschiedeten Fassung müssen Finanzinstitute beweisen, dass im Einzelfall keine öffentliche Werbung vorliegt, wenn sie zu einem Werbemittel greifen. Ein solcher Beweis ist nur schwer, wenn nicht gar unmöglich zu erbringen. Eine derartige Beweislastumkehr widerspricht den Grundsätzen des Verwaltungsrechtes und ist unpraktikabel. Es besteht die Gefahr, dass Tätigkeiten, die bis anhin nicht als öffentliche Werbung galten, nun plötzlich eine solche darstellen. Dies wäre auf den ersten Blick vielleicht nicht so schlimm; aber mit Blick auf die drastisch erhöhten Sanktionen bei Verstössen gegen die Vorschriften zur öffentlichen Werbung in den Artikeln 148 und 149 könnten hiermit Handlungen kriminalisiert werden, die man nicht so taxieren darf. Im Interesse der [PAGE 60] Rechtssicherheit und der Praktikabilität ist auf Artikel 3 Absatz 2 deshalb unbedingt zu verzichten.

Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, mit der Minderheit zu stimmen.