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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2006-03-08

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-08

Wortprotokoll

Auch ich kann mich hier kurz fassen. Wir werden in allen drei Fällen die Mehrheit unterstützen. Wir begrüssen es, dass die Kommission doch noch einige Präzisierungen zu den qualifizierten Anlegern gemacht hat.

Wenn wir Absatz 3 Litera e betrachten: Hier geht es doch schlicht und einfach um die Bewilligung, dass Vermögensverwalter im Rahmen bestimmter Funktionen ihre Tätigkeit ausüben. Für mich sind Vermögensverwalter solche, die entweder bei Finanzinstitutionen arbeiten oder zumindest einer SRO, also einer Selbstregulierungsorganisation im Bereich der Geldwäscherei, unterstellt sind. Für mich ist es [PAGE 66] selbstverständlich, dass solche Vermögensverwalter Zugang zu Anlageprodukten haben müssen, die für qualifizierte Anleger prädestiniert sind.

Was den Nachweis einer beruflichen Qualifikation im Bereich von Anlagen anbetrifft, möchte ich Sie vielleicht doch darauf hinweisen, dass es heute - früher haben wir gesagt: Biga-anerkannte - eidgenössische Diplome für Vermögensverwalter und Finanzanalysten gibt. Aber selbstverständlich trifft es für mich auch zu, dass es qualifizierte Leute gibt, die viele Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet haben; solche sind für mich qualifiziert, auch wenn sie nicht über das ausreichende Vermögen verfügen, um als vermögende Privatpersonen zu gelten.

In Bezug auf die Definition von "vermögende Privatperson" wurde gesagt, die Limite sei nicht zu tief anzusetzen. Ich stelle einfach fest, dass man im Ausland hier doch von wesentlich tieferen Beträgen ausgeht als bei uns, wenn es darum geht, wer als vermögende Privatperson zu betrachten ist. Sehr häufig muss man nicht nur die Barmittel und die Wertschriften betrachten, sondern auch die Immobilien. In diesem Sinne hat man beispielsweise auch in Liechtenstein den Begriff so gefasst, dass man nachweisen muss, dass man insgesamt über Vermögenswerte im Ausmass von 1 Million Franken verfügt; dabei kann der liquide Teil wesentlich kleiner sein. Ich glaube, auch in der EU hat man relativ tiefe Limiten. Ich würde in keinem Falle über die EU-Limiten hinausgehen, weil wir uns sonst wieder Nachteile einhandeln.

In allen drei Fällen ist also die Mehrheit zu unterstützen.