Studer Heiner · Nationalrat · 2006-03-08
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2006-03-08
Wortprotokoll
Ich habe natürlich, weil ich selber in diesem Bereich beruflich tätig war, die Motion und die Begründung sehr sorgfältig gelesen. Es hat da Dinge gemischt, die sehr positiv sind. Aber so, wie ich eben Herrn Germanier kenne, vor diesem Hintergrund, ist das, was unter dem dritten Punkt steht, nicht sein Hauptanliegen. Ich wäre überrascht und erfreut, wenn es so wäre. Dann brauchte es so oder so die Motion nicht, weil ja ein eidgenössisches Alkoholprogramm, ein weiteres Zusammenwirken in Vorbereitung ist. Das ist sehr, sehr wichtig. Wir brauchen eine koordinierte schweizerische Alkoholpolitik, die weiter geht als heute.
Aber das Ziel, das der Motionär eben nicht formuliert - sein Punkt 1 besagt nur, die Alkoholverwaltung müsse aufgehoben werden -, ist ein anderes. Davor möchte ich Sie [PAGE 101] warnen, und ich möchte Sie ganz klar bitten, diese Motion nicht anzunehmen. Denn das Resultat oder eines der Resultate der Annahme und der Umsetzung wäre genau das, was der Motionär vorgibt, was es nicht sei. Lesen Sie deshalb vor allem die sorgfältige Stellungnahme des Bundesrates; dieses Mal ist es eine sehr, sehr sorgfältige Stellungnahme. Er bestätigt, dass eben im ganzen Alkoholbereich koordiniert gearbeitet werden muss, aber dass noch jede grössere Untersuchung der letzten Jahre gezeigt hat, dass das, was machbar ist, durch Beweglichkeit, die die Alkoholverwaltung in all diesen Jahren gezeigt hat, durch ein gutes Gespür mit Einzelentscheiden in vielen Bereichen - als die Alcopops aufkamen, war es die Alkoholverwaltung, die merkte, dass man handeln muss, und es auch tat - zu erreichen ist. Bedenken Sie auch, dass in unserer Gesetzgebung das Wort Alkohol nur Schnaps bedeutet, dass also nur dieser Teil betroffen ist.
Wenn ich schon in dieser Frage die seltene Chance habe, mit Bundesrat Merz in Verbindung zu sein, möchte ich ihm einen Hinweis geben, den ich mit zwei Postulaten, die hintereinander nach zwei Jahren abgeschrieben wurden, nicht anbringen konnte. Es ist die Frage, ob er nicht bereit ist, eine Erhöhung der Alkoholsteuer - in der Besteuerung des Schnapses, die in der Kompetenz des Bundesrates liegt - im Sinne von zusätzlichen Mitteln für die Prävention vorzusehen. Das wäre ein sichtbares Zeichen.