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preparatory:AB 62961

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-08

Wortprotokoll

Es stimmt, dass die Unternehmenssteuerreform II etwas längere Zeit unterwegs ist. Sie hat eine wechselvolle Geschichte, und diese Geschichte ist noch nicht ganz zu Ende. Aber immerhin: Bereits nächste Woche wird wieder ein Kapitel dieser Geschichte geschrieben, wenn sich der Ständerat mit einem Teil des Projektes befasst.

Die Unternehmenssteuerreform II, eine KMU-Reform, besteht aus drei Teilen und spielt sich auf drei Schauplätzen ab.

Der erste Schauplatz ist die Besteuerung von Dividenden. Da geht es darum, die wirtschaftliche Doppelbelastung, von der Herr Spuhler sprach, abzubauen. Nach der Version des Bundesrates ist vorgesehen, dass alle Aktionäre, welche Anteilseigner sind, in den Genuss eines Abzuges, einer Teilbesteuerung für ihre Dividenden kommen.

Der zweite Schauplatz sind die Emissionsabgaben und die Tatsache, dass wir den Kantonen ermöglichen wollen, die Gewinn- an die Kapitalsteuer anzurechnen.

Der dritte Schauplatz ist eine Reihe von sogenannten Ärgernissen. Das sind vor allem Steuertatbestände, die bei der Übertragung vom Geschäfts- ins Privatvermögen und umgekehrt entstehen, beispielsweise von Immobilien, aber auch im Zusammenhang mit Erbteilungen, wenn entsprechende Aufschiebungen für die Erbfolge vorgenommen werden können.

Diese drei Schauplätze bestehen. Und es gibt einen Spezialtatbestand, den man bei den Ärgernissen findet, nämlich die sogenannte indirekte Teilliquidation. Das ist der Steuertatbestand, der entsteht, wenn bei einem Systemwechsel eine Übertragung von einem Unternehmen stattfindet, deren Finanzierung durch Mittel aus diesem Unternehmen sichergestellt werden soll. Diese indirekte Teilliquidation ist ein wichtiger Teil für die Übertragung von KMU von einem Inhaber oder Besitzer an die nächste Generation oder an einen Käufer. Und weil es viele solche Fälle gibt und weil sie zum Teil durch ein Bundesgerichtsurteil übermässig besteuert werden, hat sich die ständerätliche WAK entschlossen, diesen Teil der Unternehmenssteuerreform vom Gesamtprojekt abzutrennen, dringlich zu behandeln und nächste Woche zur Entscheidung zu bringen - und damit ein Zeichen zu setzen, dass es mit dieser Steuerreform vorwärts geht.

Die übrigen Teile der Reform sind aber in der WAK des Ständerates auch unterwegs. Ich gehe davon aus, dass der Ständerat in der Lage ist, die Unternehmenssteuerreform in der Sommersession zu behandeln, und dass sie dann alsbald zu Ihnen kommt. Insofern kann ich doch sagen, auch zur Beruhigung von Herrn Spuhler: Hier ist doch etwas wieder in Fahrt gekommen.

Jetzt zu einigen Themen, die der Motionär angeschnitten hat, zuerst zur Frage des Wachstums. Wir haben im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform auch Volkswirtschafter beauftragt, abzuschätzen, welches der Wachstumseffekt einer solchen Steuerreform sein könnte. Sie finden in der Botschaft, die Ihnen übrigens bereits zur Verfügung steht, ein Kapitel, das sich zu dieser Frage äussert. Sie werden feststellen, dass die Wachstumseffekte dieser Steuerreform doch etwas ernüchternd ausgefallen sind. Sie werden sehen, dass wir nicht einmal 1 Prozent Wachstum des Bruttoinlandproduktes erzielen können. Aber das soll uns nicht davon abhalten, diese Unternehmenssteuerreform trotzdem durchzuführen, denn im Verbund mit anderen Massnahmen - der Bundesrat hat Ihnen bekanntlich ein Paket mit 17 Massnahmen präsentiert - sind die Wachstumseffekte durchaus gegeben.

Deshalb sind wir der Auffassung, dass man mit dieser Motion in einer Phase, wo bereits Entscheidungen bezüglich der Unternehmenssteuerreform anstehen, wieder neue Elemente einbringt. Dazu gilt der alte Spruch, den Herr Spuhler natürlich als Unternehmer bestens kennt, und dieser lautet: "Ordre, contre-ordre, désordre."

Wenn Sie die Motion Spuhler annehmen, schaffen Sie mit Blick auf die Unternehmenssteuerreform "désordre", das sage ich Ihnen. Trotz der guten Absicht empfehle ich Ihnen deshalb, beim "ordre" zu bleiben und diese Motion abzulehnen.