Cathomas Sep · Nationalrat · 2006-03-09
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-09
Wortprotokoll
Seit einem Jahr bin ich Mitglied der GPK, und ich erlaube mir, von der Tätigkeit der Subkommission Gerichte her einige Feststellungen zu den Geschäftsberichten des Bundesgerichtes, des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes zu machen.
Beim Bundesgericht stellt die Kommission fest, dass zum zweiten Male in Folge mehr Eingänge als im Vorjahr zu verzeichnen sind. Sie stiegen um 242 auf 4830 Fälle. Markant war der Anstieg in der II. Öffentlich-rechtlichen Abteilung und in der I. Zivilabteilung. Die Pendenzen betrugen Ende Jahr 1302 Fälle, was einer Zunahme von ungefähr 80 Fällen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Subkommission erörterte mit dem Bundesgericht auch die Auswirkung der Bilateralen I und II auf die Tätigkeit des Bundesgerichtes und auf das Schweizer Recht. Die Mehrbelastung des Bundesgerichtes infolge der Bilateralen wird vom Gericht auf etwa 5 Prozent geschätzt.
Eine Aussprache wurde auch über die im Berichtsjahr virulenten Aktivitäten der Vereinigung Appel du peuple geführt, welche mit der Belästigung von einzelnen Richtern zu Störungen geführt haben. Die Problematik liegt darin, dass die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet werden kann, wenn systematisch vor den Wohnhäusern von Richtern demonstriert wird. Strafanzeigen von betroffenen Bundesrichtern könnten dazu führen, dass diese gegenüber den Aktivisten befangen wären und in Fällen, in denen die Aktivisten Partei sind, in den Ausstand treten müssten. Damit besteht die Gefahr, dass die Handlungsfähigkeit des Bundesgerichtes eingeschränkt wird. Das Bundesgericht ist deshalb auf den Schutz seiner Mitglieder zu Hause angewiesen.
Beim Eidgenössischen Versicherungsgericht ist die Zahl der eingegangenen Beschwerden im Berichtsjahr nach den leichten Rückgängen in den letzten Jahren leicht angestiegen. Stark zugenommen hat die Zahl der Fälle im Bereich der Unfallversicherung, dagegen ist insbesondere die Zahl der Fälle im Bereich der AHV rückläufig. Die Subkommission liess sich anlässlich ihres Besuches in Luzern über die Lage am Eidgenössischen Versicherungsgericht nach der Beilegung des Konfliktes unter den Richtern informieren. Nach Auskunft der Gerichtsleitung sind die Beziehungen unter den Richtern auf dem Wege der Normalisierung.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona nahm seine Tätigkeit am 1. April 2004 auf. Aufgrund des verzögerten Einganges von Fällen in der Strafkammer halfen die Richter und Gerichtsschreiber in der von Anfang an ausgelasteten Beschwerdekammer aus, was aber aus sprachlichen Gründen und wegen gesetzlichen Unvereinbarkeiten nur beschränkt möglich war. Eine grössere Zunahme des Arbeitsvolumens in der Grössenordnung einer weiteren Beschwerdekammer wird für das Jahr 2007 in Aussicht gestellt, weil dem Bundesstrafgericht ab diesem Zeitpunkt die internationale Rechtshilfe in Strafsachen übertragen sein wird.
Abschliessend kann festgehalten werden, dass der Start des Bundesstrafgerichtes gelungen ist. Dennoch rechnet die Gerichtsleitung noch mit mehreren Jahren, bis sich die Rechtsprechung des neuen Gerichtes eingespielt hat. Insbesondere weist das Bundesstrafgericht darauf hin, dass eine rasche Revision der Bundesstrafprozessordnung dringend geboten ist. Das alte Gesetz mit ungenügender Regeldichte ist für die neuen Strafverfolgungskompetenzen des Bundes nicht angemessen. Das Bundesstrafgericht hofft darum auf ein rasches Vorgehen des Parlamentes.