Brunner Toni · Nationalrat · 2006-03-09
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-09
Wortprotokoll
Im vergangenen Jahr hat die GPK im Rahmen ihres Auftrages wieder eine Fülle von Berichten, Empfehlungen, Kontrollen und Inspektionen gemacht. Es gab dabei unschöne und problematische Profilierungsübungen von einzelnen Exponenten der GPK - namentlich des letztjährigen Präsidenten - in Sachen Swisscom mittels undifferenzierter, pauschaler Vorverurteilungen über die Presse. Doch haben die GPK beider Räte auch einige Geschäfte und Berichte verabschiedet, die in den jeweils betroffenen Politikbereichen und Departementen bei der Suche nach Lösungen Ansätze liefern können.
Ich erinnere dabei an den Bericht über die Anwendung und die Wirkung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, der unter anderem aufzeigt, dass Ein- und Ausgrenzungen eine günstige Wirkung auf die Delinquenz von Asylsuchenden haben. Die im Auftrag der PVK durchgeführte Studie zur Delinquenz hat gezeigt, dass rund ein Drittel der Asylsuchenden in den Kantonen Zürich und Genf im Untersuchungszeitraum zwischen 2001 und 2002 in den Polizeiregistern verzeichnet war; etwa 12 Prozent waren wegen Drogendelikten, z. B. Drogenhandel, erfasst. Die im Vergleich zur Wohnbevölkerung hohe Delinquenz unter Asylsuchenden, insbesondere in den ersten zwölf Monaten ihres Aufenthaltes in der Schweiz, lässt vermuten, dass es eine beträchtliche Anzahl mobiler Delinquierender gibt, die den Asylbewerberstatus dazu benutzen, während der Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsmöglichkeit zu erhalten, um verbrecherischen Tätigkeiten nachzugehen. Die GPK unseres Rates schlug deshalb vor, die Einführung von beschränkenden Ein- und Ausgrenzungen für Asylsuchende während der ersten drei bis sechs Monate des Asylverfahrens zu prüfen. Wir bleiben am Ball.
Ein weiteres Beispiel für künftige Lehren hat der Bericht über die Verwendung der überschüssigen Goldreserven geliefert. Dieser wurde zwar nicht abgeschlossen, ist aber in der Zwischenzeit auch der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Er hat im letzten Jahr einiges offenbart, was im Zusammenhang mit der überhasteten Verteilung der Goldreserven so alles vor sich gegangen ist.
Vor allem das Vorgehen des Bundesrates bei der Verteilung der 21 Milliarden Franken aus dem Verkauf des Nationalbankgoldes hat geradezu dazu aufgefordert, diese Vorgänge näher unter die Lupe zu nehmen. Einmal unabhängig von Verteilschlüssel und Vorgehen ist insbesondere die Informationspolitik, die der Bundesrat gegenüber der Öffentlichkeit angewendet hat, zu bemängeln. Denn anlässlich der Volksabstimmung über die Gold-Initiative der SVP und über die Solidaritätsstiftung wurde die Möglichkeit, dass beim Scheitern einer neuen Rechtsgrundlage der geltende Verteilschlüssel gemäss Bundesverfassung auf das Gold anzuwenden sei, vom Bundesrat nicht oder nur am Rande erwähnt. Der Bundesrat ging davon aus - und kommunizierte es auch immer so -, dass Parlament und Volk auf jeden Fall über die Verteilung entscheiden könnten. Sonst hätte das Parlament nach dem abschlägigen Volksentscheid zur Gold-Initiative und zur Solidaritätsstiftung nicht einen weiteren, neuen Anlauf genommen, um die Goldverteilung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Als auch dieser scheiterte, folgte urplötzlich der Strategiewechsel, und plötzlich ging es mit der Verteilung des Goldes ganz schnell.
Als letztes Beispiel für wichtige Hinweise der GPK für künftige Reformen möchte ich den Bericht der GPK des Ständerates zum Rentenwachstum in der Invalidenversicherung erwähnen. Vor allem das Kapitel über die Lücken bei den Entscheidgrundlagen im Bereich rententreibender Faktoren offenbart Handlungsbedarf. Die Zahl der IV-Rentnerinnen und -Rentner wächst seit Jahren stetig an, Krankheit und insbesondere psychische Beschwerden verzeichnen auch im internationalen Vergleich gesehen ein grosses Wachstum. Es wird davon ausgegangen, dass das Missbrauchspotenzial bei den psychischen Gebrechen, also der häufigsten Invaliditätsursache, grösser als bei den anderen Gebrechen ist, weil die Diagnose weniger objektiv überprüfbar ist.
Hier fehlen entsprechende Daten und wissenschaftliche Grundlagen, die man auch beim Thema der Zusammenhänge zwischen Arbeitslosigkeit und IV zusammentragen müsste. Verschiedene Expertisen aus dem In- und Ausland vermuten einen Zusammenhang zwischen dem Arbeitslosenniveau und der IV-Rentenquote. Es besteht die [PAGE 134] Vermutung, dass Arbeitgeber die IV als beschäftigungspolitisches Instrument missbrauchen: Auf dem sogenannten blauen Weg schieben sie weniger leistungsfähige Mitarbeiter in die IV ab und umgehen damit die üblichen mit Beschäftigungsabbau bzw. Frühpensionierung verbundenen Auflagen.
Aber auch die Migration ist ein Faktor. Es bestehen Hinweise, dass Migrantinnen und Migranten ein erhöhtes Invaliditätsrisiko aufweisen. Das BSV verfügt aber nicht über umfassende Daten zu den Hintergründen dieses Phänomens. Ich denke, dass eben auch, wie in den vorhin skizzierten Punkten, Abklärungen gemacht werden können. Es genügt nicht, ungenügende wissenschaftliche Grundlagen und Daten anzufügen. Damit man zu diesen Erkenntnissen gelangt, muss man halt diese Daten und Grundlagen auch einfordern, zumal wir ja jetzt wieder an einer IV-Revision arbeiten. Hier wurde auch vonseiten der GPK des Ständerates, in ihrem Bericht, deutlich aufgezeigt, wo Handlungsbedarf besteht und dass in diesen sensiblen Punkten eben Abklärungen durchzuführen sind und dort in Zukunft der Hebel anzusetzen ist.