Binder Max · Nationalrat · 2006-03-09
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-09
Wortprotokoll
Als Präsident der GPK-Subkommission EDI/UVEK äussere ich mich zu den Jahresberichten 2003 und 2004 über die Sozialversicherungen gemäss Artikel 76 ATSG, also des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes. Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt worden. Besagter Artikel 76 beauftragt den Bundesrat mit der Überwachung der Durchführung der Sozialversicherungen und mit der regelmässigen Berichterstattung darüber. Diesen Auftrag hat der Bundesrat mit dem Jahresbericht 2003 erstmals erfüllt. Beide GPK, die GPK des Ständerates wie diejenige Ihres Rates, haben diesen, weil er nicht früher vorlag, im Mai 2005 behandelt. Sie hören recht: Den Jahresbericht 2003 konnten wir erst im Mai 2005 im Rahmen des Geschäftsberichtes behandeln. Der Jahresbericht 2004 wurde vom Bundesrat am 9. November 2005 verabschiedet. Das gibt der GPK erst jetzt, im Jahr 2006, die Gelegenheit, diesen Bericht vertieft zu prüfen.
Das zeigt Ihnen die Problematik dieser Berichte. Die Aktualität der Informationen ist aufgrund des Erscheinens unbefriedigend. Wir stellen auch fest, dass es im Bereich der Sozialversicherungen schwierig ist, an aktuelle und aussagekräftige statistische Daten heranzukommen. Auch das ist unbefriedigend, sind doch aktuelle Daten und Informationen für den politischen Meinungsbildungs-, aber auch für den Entscheidungsfindungsprozess von grosser Bedeutung.
Die GPK hat dies deshalb in den vergangenen Jahren immer wieder vorgebracht und eindringlich auf die unbefriedigende Situation bei der Statistik im Bereich der Gesundheitspolitik hingewiesen. Die GPK erwartet nun in einem ersten Schritt, dass der Aktualität des im Übrigen sehr guten Berichtes grösste Aufmerksamkeit geschenkt wird. Es ist für die GPK äusserst unbefriedigend, wenn der Bundesrat Ende 2005 einen Bericht zum Jahr 2004 verabschiedet und die GPK ihn erst im Jahr 2006 behandeln kann. Wir haben den Vorsteher des EDI, Herrn Bundesrat Couchepin, deshalb aufgefordert, eine Anpassung des zeitlichen Ablaufes der Berichterstattung zu prüfen. Herr Bundesrat Couchepin teilt im Übrigen unsere Auffassung in Bezug auf diese unbefriedigende Situation. In einem zweiten Schritt will die GPK prüfen, wie die Organisation der Sozialversicherungsstatistik funktioniert und wie die Abläufe verbessert werden könnten.
Der Bundesrat beantragt in der 11. AHV-Revision eine Änderung von Artikel 76 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes sowie die Aufhebung der Berichterstattungspflicht. Dies ist ein Teil des Entlastungsprogramms 2004 und der entsprechenden Aufgabenverzichtplanung. Daraus folgt die Frage, ob auf eine Berichterstattung überhaupt zu verzichten sei.
Die GPK hat von dieser Absicht des Bundesrates vorderhand Kenntnis genommen. Wir werden allerdings genauer prüfen, ob es sachliche Gründe für eine Weiterführung dieser Spezialberichterstattung gibt oder ob sie allenfalls im Rahmen des Geschäftsberichtes des Bundesrates erfolgen kann. Eigentlich sind wir der Meinung, wie ich gesagt habe, dieser sehr gute Bericht sei, wenn er mindestens auch aktuell erscheint, ein gutes Mittel für Meinungsbildungs- und Entscheidungsfindungsprozesse. Unabhängig von dieser Frage aber muss die Frage der statistischen Bedürfnisse der Politik zur Führung und Ausrichtung des Sozialversicherungsbereichs dringend angegangen werden. Wir werden mit aller Akribie darauf achten und werden uns auch in dieser Richtung betätigen, damit eben hier eine Transparenz, eine Aktualität der Informationen und Daten entsteht, sodass sie auch, wie gesagt, für den Meinungsbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess in einer vernünftigen Zeit zur Verfügung stehen.