Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-09
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-09
Wortprotokoll
Es ist natürlich nicht schön, wenn man ein Gesetz ändern muss, bevor es in Kraft getreten ist. Es ist aber schön, wenn man die Kraft hat, ein Gesetz, das man in Kraft setzen sollte und dessen Mängel man so frühzeitig merkt, zu verbessern, bevor das Unheil passiert.
Das Gesetz wurde 2002 verabschiedet. Als ich mein Amt als Bundesrat übernommen hatte, wurde ich von den Kantonen - von den Verantwortlichen für die Strafverfolgung, der Strafjustiz, von Verantwortlichen des Straf- und Massnahmenvollzuges - bestürmt: Sie vertraten die Meinung, wenn man den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches so in Kraft setze, werde das zu Missständen bei der Entlassung von bestraften Gewalttätern führen, weil Gewähr dafür bestehe, dass sie Straftaten begehen würden, man aber mit dem neuen Strafgesetzbuch keine Handhabe hätte, um hier einzugreifen.
Ferner wurde geltend gemacht, dass im neuen Verfahren mit den Geldstrafen ganz unbefriedigende Verhältnisse entstehen, indem gerade Leute, welche im Strassenverkehr viel zu schnell fahren, mit einer bedingten Geldstrafe bestraft werden, und solche, die ein wenig schnell fahren, mit einer Busse bestraft werden. Wer also ein kleineres Delikt begeht, zahlt, und wer ein schweres Delikt begeht, zahlt nicht. Das ergäbe natürlich eine schlechte Situation.
Im Weiteren sind im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches Bestimmungen vergessen gegangen oder nicht aufgenommen worden - das lässt sich letztlich nicht so klar feststellen -, deren Fehlen im Strafvollzug zu misslichen Verhältnissen führt.
Nun, das sind so die Hauptmängel. Sie müssen nicht meinen, wir hätten jede Kritik an diesem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches aufgenommen und jetzt eingebracht. Es waren viele Punkte in der Kritik, aber nicht alle haben derartige Rechtsfolgen oder tatsächliche Folgen, dass man sie ändern sollte. Wir sind mit Respekt vor dem verabschiedeten Gesetz vorgegangen und haben nur die störendsten Dinge geändert. Sie haben es gehört, es betrifft vor allem eine bessere Bestimmung für die Verwahrungen - wir kommen ja im Einzelfall darauf -, dann eine bessere Situation bei den Geldstrafen, dass man also die bedingten Geldstrafen auch mit einer Busse verbinden kann, damit eben dieses Ungleichgewicht wegfällt. Dann sind gewisse Anpassungen für das Strafregisterrecht und für die Disziplinarmassnahmen im Strafvollzug vorgesehen.
Sie haben fast überall Minderheitsanträge. Das liegt in der Natur der Sache. Wer hier dagegen ist, ist auch gegen die Einzelmassnahmen. Wenn man den Minderheitsanträgen zustimmt, dann führt das, kurz gesagt, dazu, dass die Sicherheit der Bevölkerung beeinträchtigt wird, und zwar schwerwiegend. Es geht nicht um kleine "Straftätchen", sondern es geht um schwerwiegende Straftaten, welche die Bevölkerung auf sich nehmen muss. Wenn hier gesagt worden ist, es gebe Straftatbestände, von denen vielleicht pro Jahr nur Einzelne betroffen sind, dann bitte ich Sie zu bedenken, dass ein Einzelner, der einen Mord oder eine sexuelle Vergewaltigung begeht, zwar ein Einzelner ist, und das Opfer ist auch ein einzelnes, aber die Rechtsordnung hat dafür zu sorgen, dass das nicht vorkommt.
Eine Zustimmung zu den Minderheitsanträgen wird dazu führen, dass Sie unhaltbare Zustände im Bereich der Geldstrafenmassnahmen haben. Bei der Disziplinarstrafe im Strafvollzug, wo man die Busse nicht aufgenommen hat, führt das dazu, dass man den Verantwortlichen in diesen Anstalten das Hauptmittel nimmt, um eben die Leute disziplinarisch zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn ein Gefängnisdirektor einer geschlossenen Anstalt sagt, 80 Prozent der Massnahmen seien Bussen, und Sie geben ihm dieses Mittel nicht, dann muss er die Leute in den Arrest tun. Dann müssen wir Arrestzellen bauen. Das sind unsinnige Bestimmungen. Die sind hier korrigiert.
Darum bitten wir Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Es ist auch für den Laien relativ einfach: Sie müssen immer Ihrer Kommissionsmehrheit zustimmen, dem Ständerat, dem Bundesrat. Sie sind also auch bei der grossen Masse dabei.