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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-03-09

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-03-09

Wortprotokoll

Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass wir solche Bestimmungen, die Gewalt und Gewaltpropaganda einschränken, brauchen. Wir brauchen sie und nehmen auch zur Kenntnis und akzeptieren, dass dieses Gesetz nun recht kurzfristig aufgegleist worden ist und dass die verfassungsmässige Grundlage kritisch ist. Dem aber entsprechen wir dadurch, dass wir das Gesetz befristen. Wir sind der Meinung, dass die verfassungsmässige Grundlage, wenn sie schon fragwürdig oder kritisch ist, zu überprüfen sei. Wir werden daher für die Befristung eintreten.

Wir wollen aber auch, dass die gesetzlichen Bestimmungen, wie wir sie jetzt gemacht haben, in Zukunft, auch über die Jahre 2008 und 2009 hinaus, weiterhin Gültigkeit haben. Wie das gemacht wird, ob wir dieses Gesetz in irgendeiner Art weiterführen oder ob wir ein neues Gesetz machen, ist uns an und für sich egal. Wichtig scheint uns nur, dass die Fragen der Verfassungsmässigkeit sauber geklärt werden, dass daher die Befristung in dieses Gesetz aufgenommen wird und dass aufgrund der Resultate der Überprüfung der Verfassungsmässigkeit - das kann in aller Ruhe geschehen - uns nachher eine entsprechend gute Vorlage unterbreitet wird.

Was heisst das für unsere Stellungnahme? Wir werden dem Antrag der Mehrheit zustimmen. Wir werden bezüglich der Motion 06.3004 völlig offen sein, weil wir nicht sehen, ob es eher mit Annahme oder eher mit Ablehnung der Motion in die Richtung geht, die wir wollen. Wir wollen nämlich, dass diese Bestimmungen in diesem Sinne, wie wir sie jetzt erarbeitet haben, in der vorliegenden oder in einer neuen Form, auch über das Jahr 2009 hinaus Geltung haben können.