Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-09
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-09
Wortprotokoll
Mir scheint die Situation nicht so komplex zu sein, wie sie jetzt verschiedentlich dargestellt worden ist. Es ist auch kein Durcheinander.
Erstens: Die praktische Frage ist einfach. Es ist vonseiten derjenigen, welche für die Sicherheit solcher Sportveranstaltungen zuständig sind, unbestritten, dass es die in diesem Gesetz vorgesehenen Massnahmen braucht. Die Mehrheiten der beiden Räte wollen diese Massnahmen.
Zweitens besteht ein Zweifel, nicht eine eindeutige Stellungnahme, ein Zweifel, ob es verfassungsmässig richtig ist, wenn es der Bund anstelle der Kantone tut. Keine Zweifel bestehen in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit in dem Sinne, dass materiell alle diese Massnahmen verfassungsmässig sind. Lediglich bei der Zuständigkeit bestehen Zweifel. [PAGE 142]
Wie löst man ein Problem, wenn solche Zweifel bestehen und die Sache dringend ist? Es ist so, die Dringlichkeit ist gegeben. Die Europameisterschaften 2008 sind nicht der Grund für dieses Gesetz, aber der Anlass. Sie sind der Anlass, dass es so eilt. Jetzt kann man sagen: Wer hat denn damals dieser Euro 2008 zugestimmt, ohne das abzuklären? Lassen Sie mich die Vergangenheit beiseite legen. Wir stehen jetzt vor dieser Frage. Die Lösung, die wir gewählt haben, ist im polizeilichen Bereich. Die Lösung beinhaltet auch, in der Zuständigkeitsfrage bei Eingriffen in die persönlichen Freiheiten die verfassungsmässige und gesetzliche Grundlage ernst zu nehmen.
Sie haben dann im Parlament andere Dinge, wo Sie diese Frage auch prüfen können, beispielsweise bei der Regelung von Hunderassenverboten. Da sagen alle Verfassungsrechtler, das falle eindeutig in die kantonale Zuständigkeit. Da besteht kein Zweifel, sondern Eindeutigkeit. Aber hier haben wir diese Eindeutigkeit nicht. Es ist eine Tatsache, dass es Verfassungsjuristen gibt, die sagen: Das kann man auf den allgemeinen Polizeiartikel abstützen. Andere sagen, das gehe keineswegs. Wenn man sagt, es sei Bundeszuständigkeit, sind dann die gleichen Massnahmen, die die Kantone in ähnlicher Weise getroffen haben, rechtswidrig? Denn die haben ja dann ausserhalb ihrer Zuständigkeit legiferiert.
Wir haben den Konflikt gelöst, indem wir gesagt haben, wir wollen Sicherheit, wir wollen es gesetzlich und verfassungsmässig bestmöglich abstützen. Wir erlassen die Massnahmen für diese Zeit, womit wir auf jeden Fall eine klare rechtliche Grundlage haben, entweder bei den Kantonen - es muss aber ein Konkordat sein, denn wenn ein einzelner Kanton es anders macht, funktioniert es dann nicht - oder mit einer bundesgesetzlichen Regelung. Darum hat Ihnen der Bundesrat eine Befristung vorgeschlagen. Ich freue mich natürlich darüber, dass wir bis Ende 2009 Zeit haben. Wir haben Ihnen 2008 vorgeschlagen; das wird vielleicht etwas knapp, das gebe ich zu. Der Bundesrat unterstützt also den Beschluss des Ständerates, die gesetzliche Regelung hier bis maximal 2009 anzuwenden.
Ich muss Ihnen aber sagen, dass keinerlei Absicht besteht - es gibt also keinerlei Hinterhältigkeit -, die Massnahmen, die wir hier regeln, nach 2009 aufzuheben. Denn nicht die Massnahmen sollen befristet werden, sondern die Gültigkeit der gesetzlichen Grundlage, die wir hier jetzt haben, ist zu befristen. Wir stellen die Massnahmen dann auf eine neue gesetzliche Grundlage, sei es bei den Kantonen, sei es beim Bund. Es ist ganz klar, und das sage ich an die Adresse der Fussballverbände, die da reklamiert haben: Diese Massnahmen sind nach 2009 weiterzuführen. Das kommt dann ja auch in der Motion zum Ausdruck.
Was soll geschehen? Es ist hier gefragt worden, wie es dann weitergeht. Erstens - ich habe dies der nationalrätlichen Kommission gesagt und wiederhole es -: Unverzüglich, bevor die Referendumsfrist abgelaufen ist, wird den Kantonen eine Verordnung für die Ausführung dieses Gesetzes zur Vernehmlassung geschickt. Ich habe sie vorsorglich bereits heute Morgen unterschrieben, damit wir sie, wenn Sie zustimmen, in den Bundesrat bringen können, sodass wir sie schnell und rechtzeitig hinkriegen. Es ist dann alles konkretisiert und auch für die Polizeiorgane sicher. Zweitens - das habe ich mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vorbesprochen -: Wir werden bis Ende des Jahres parallel zwei Lösungen erarbeiten, nämlich eine Bundeslösung, die eindeutig verfassungsmässig ist, und eine kantonale Lösung. Dann können wir bis Ende Jahr entscheiden, welche Lösung wir nehmen.
Es ist nicht wahr, dass die Verfassungsmässigkeit nicht geprüft worden ist. Sie ist geprüft worden, aber es besteht keine Einigkeit unter den Verfassungsjuristen. Es wäre leicht gewesen, zu sagen, wir erklären sie als verfassungsmässig, aber im polizeilichen Bereich muss man besonders sorgfältig sein. Damit sieht auch Herr Schenk Simon, der die Frage aufgeworfen hat, den Willen des Chefs EJPD, aber auch den Willen des Bundesrates und der Kantone, hier vorwärts zu machen, weil keine Absicht besteht, die Massnahmen zu begrenzen. Die jetzt gefundene Lösung ist ein salomonisches Urteil, deshalb nämlich, weil zwei wichtige Anliegen verwirklicht werden können: Erstens: Sie haben die Schutzmassnahmen im Sportbereich, die benötigt werden. Zweitens: Sie haben einen gangbaren Weg, der den Zweifel der Verfassungsmässigkeit berücksichtigt und eine Regelung für die nächsten Jahre mit sich bringt, auch wenn sie auf verfassungsmässig etwas wackeligen Füssen steht, was aber beseitigt werden soll. Ich glaube, das ist, was man in einer solchen Situation verlangen kann. Ich erinnere mich, ich habe nach diesem Entwurf eigentlich einen grossen Protest von Universitätsprofessoren aus dem Verfassungsbereich erwartet. Das einzige Urteil, das gekommen ist, ist das: Man sieht ein, es sei eine schwierige Lage, eine aussergewöhnliche Lösung sei vorgeschlagen, aber sie sei mindestens originell. Mit diesem schwerwiegenden Urteil können wir uns abfinden.
Nun zur Motion: Die Motion hält den Weg fest, den wir Ihnen bereits im Nationalrat aufgezeigt haben. Darum ist es klar, dass der Bundesrat diese Motion bereits gutgeheissen hat. Wenn sie nicht eingereicht worden wäre, hätten wir diesen Weg beschritten, aber im Ständerat wurde die Motion angenommen. Falls sie hier abgelehnt wird, weiss ich nicht: Heisst das jetzt, dass wir den Weg nicht beschreiten sollen, den die Motion vorschlägt? Dann gibt es ein Durcheinander.
Darum bitte ich Sie, stimmen Sie dem Ständerat zu, stimmen Sie der Motion zu, und ich kann Ihnen versichern, dass wir den Weg, was die Verfassungsmässigkeit anbelangt, so beschreiten werden, dass die Massnahmen auch über 2009 hinaus gewährleistet sind.