Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-03-13
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-03-13
Wortprotokoll
Herr Baumann, die Culpa in contrahendo ist mir durchaus noch ein Begriff. Die Änderung dieser Spielregeln, wie Sie das nennen, hat aber nichts mit der Culpa in contrahendo zu tun. Denn wie wir mehrfach festgestellt haben, haben beide Anbieter von gleichen Voraussetzungen ausgehen können und sind auch von gleichen Voraussetzungen ausgegangen. Eine Culpa in contrahendo, die einen schuldhaften Nichtabschluss eines Vertrages mit einer bestimmten Firma hätte beinhalten müssen, liegt hingegen hier nicht vor. Denn am Schluss gab es objektive Kriterien für den Zuschlag.