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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-03-13

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-13

Wortprotokoll

Der Bund gewährt einen Kinderabzug vom Gesamteinkommen. Dieser Abzug beträgt seit diesem Jahr pro Kind 6100 Franken, und dies unabhängig davon, wie hoch das Einkommen der Eltern ist.

Die direkte Bundessteuer weist einen progressiven Steuertarif auf, und daher erhöht der Abzug mit steigendem Einkommen auch die Steuerersparnis in Franken. Bei Einkommen von 140 000 Franken und mehr stabilisiert sich diese Steuerersparnis: Abzüge - und damit auch der Kinderabzug - reduzieren den effektiven Steuersatz bei mittleren Einkommen stärker als bei niedrigen und bei hohen Einkommen. Diese Konsequenz ist in einem progressiv verlaufenden Tarifsystem unvermeidbar. Aus steuerrechtlicher Sicht wäre ein Abzug vom Steuerbetrag, wie er in der Frage nahe gelegt wird, nicht sachgerecht, und er wäre gegenüber der heutigen Regelung systemfremd. Der Grund ist der: Der Steuerbetrag errechnet sich aus dem steuerbaren Einkommen, und das steuerbare Einkommen ergibt sich aus der Summe sämtlicher Einkünfte minus alle Abzüge.

Diese Art der Berechnung des Steuerbetrags kommt dem verfassungsmässigen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gleich; dieses Gebot wird damit verwirklicht.

Der Tarif der direkten Bundessteuer ist bereits stark progressiv, und ein Abzug vom Steuerbetrag würde die Progression faktisch noch verschärfen. Das ist der zweite Grund, weshalb diese Lösung nicht infrage kommt.