Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2006-03-14
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-14
Wortprotokoll
Wir haben heute in unserem Rat einen Entscheid zu einem Geschäft zu fällen, das der Bundesrat noch unter der Zuständigkeit von Bundesrätin Dreifuss am 29. November 2002 dem Parlament unterbreitet hat. Dessen Beratung hat die WBK des Ständerates am 27. Oktober 2003 aufgenommen. Der Ständerat hat es am 15. Dezember 2005 an den Bundesrat zurückgewiesen. Heute, also dreieinviertel Jahre später, kommt erstmals unser Rat zum Zug. Das ist fast schon eine historische Zeitspanne für das Parlament, wohl weniger für die zur Debatte stehende schweizerische Museumslandschaft, die auf einem Gesetz von 1890 beruht. Nach dem letzten Dezember mit 20 zu 15 Stimmen gefällten Rückweisungsentscheid des Ständerates können wir heute allerdings lediglich zur Rückweisung Stellung nehmen.
Sie merken an meinen einleitenden Worten, dass die jüngste Vergangenheit der über hundertjährigen Landesmuseumsentwicklung und der Rückweisungsbeschluss die WBK nicht begeistern. Wir hätten die Museumsreform gerne richtig in die Hände genommen. Dies hat auch damit zu tun, dass sich unsere Kommission bereits in der Legislatur 1999-2003 mit den Hintergründen des Stiftungsgesetzes für die Musée-Suisse-Gruppe auseinander gesetzt hat und sich auch im Landesmuseum Zürich über die Zusammenhänge mit der überfälligen Sanierung und das von langer Hand vorbereitete Erweiterungsprojekt informieren liess. Im Namen der WBK kann ich darum ein deutliches Statement für eine nach zeitgemässen Grundsätzen selbstständig organisierte schweizerische Museumspolitik abgeben. Ich fasse dies in folgende vier Punkte:
1. Das Sammeln, Konservieren, Forschen und Vermitteln von schweizerischem Patrimonium war bis jetzt eine öffentliche Aufgabe und soll es weiterhin sein. Auch die heutige Willensnation Schweiz hat kulturelle, historische, kulturgeschichtliche Klammern, wie es die Landesmuseumspolitik seit mehr als hundert Jahren bezweckt, nötig.
2. Eine koordinierte öffentliche Museumspolitik in Stiftungsform, wie sie uns der Bundesrat hier vorgeschlagen hat, ist keine Schweizer Erfindung. Dies zeigt der Blick ins Ausland: Sowohl bei den Nachbarn Deutschland und Österreich als auch in den Niederlanden oder in Grossbritannien wurden die Landesmuseen mit Erfolg in selbstständige öffentlich-rechtliche Organisationen oder Stiftungen übergeführt.
3. Museen stehen heute im Wettbewerb mit Medien, mit der Freizeit- und Unterhaltungsindustrie. Wer darum die Menschen für kulturelle Schätze, für historische Entwicklungen und Fragestellungen der Vergangenheit interessieren und sie für die Spiegelung des Heute im Gestern und in der Zukunft packen will, der muss dies mit zeitgemässen Mitteln tun, muss offen sein für neue Ausstellungs- und Veranstaltungsformen, muss auf Ansprüche verschiedener Publikumsgruppen flexibel reagieren können. Eine autonome, verwaltungsferne Organisation ist dafür die richtige Form.
4. Solche Herausforderungen anzupacken ist mit dem Gesetz von 1890, also aus dem vorletzten Jahrhundert, nicht möglich. Darum ist eine neue gesetzliche Grundlage für die Gestaltung einer Bundesmuseumspolitik des 21. Jahrhunderts überfällig. Darum ist auch die integrale Umsetzung des Reformprojektes "Neues Landesmuseum" weiterzuführen, das auf der heutigen Gesetzespraxis basiert und aus folgenden drei Elementen besteht: erstens aus der gesetzlichen Zuordnung der Musée-Suisse-Gruppe in den dritten Kreis, zweitens aus der dazu bereits in Gang gesetzten Organisationsentwicklung der Gruppe, drittens aus dem Bau des neuen Sammlungszentrums in Affoltern und eben der Sanierung und Erweiterung in Zürich.
Aufgrund dieser Position hat die WBK nolens volens, wie es in der Medienmitteilung hiess, einstimmig im Sinne der Sache, also der Kultur- und Museumspolitik, entschieden, die Rückweisung zu akzeptieren, sie aber mit einer Kommissionsmotion für eine Sonderbotschaft Erweiterung Landesmuseum zu flankieren. Die heute aus den Schwerpunkten in Zürich und Prangins und aus weiteren sechs Institutionen bestehende und sich in den letzten Jahren erfolgreich entwickelnde Gruppe soll offen für Veränderungen sein, und das neue Gesetz soll dies sicherstellen. Das ist für die Kommission selbstverständlich. Selbstverständlich ist für uns auch, Herr Bundesrat, dass die Rückweisung kein Freipass für die Auflösung der heutigen Organisation der Musée-Suisse-Gruppe mit weitgehenden Kompetenzverschiebungen in die BAK-Zentralverwaltung ist. Die Kommission steht zur gemäss der heutigen gesetzlichen Grundlage aufgebauten und von der Landesmuseumskommission begleiteten Dachorganisation der Gruppe.
Wir sind nur deshalb für Rückweisung, weil ein Pingpongspiel mit dem Ständerat der Musée-Suisse-Politik schadet, weil deshalb die Rückweisung der schnellste Weg ist, um für die Gruppe zur gewünschten Dritter-Kreis-Rechtsform zu kommen, welche - so erwarten wir - auch vom heutigen Kulturminister und vom BAK-Direktor getragen wird. Die WBK hat jedenfalls von Bundesrat Couchepin gerne gehört, dass er die aktualisierte Vorlage bis Frühling 2007 vorlegen will. Dieses Tempo ist vor allem auch für die rund 300 Mitarbeitenden der acht Museen wichtig, die engagiert arbeiten wollen und nicht weiter verunsichert werden dürfen. Dieses Tempo ist weiter für den begonnenen baulichen Reformprozess wichtig.
Auch hier verträgt es keine weitere Unsicherheit, geht es doch immerhin um laufende und geplante Investitionen von insgesamt gegen 200 Millionen Franken. Die Stichworte dazu sind folgende: Erstens ist dies der rund 30 Millionen Franken kostende Bau des neuen Sammlungszentrums der Musée-Suisse-Gruppe in Affoltern, wo die heute rund 1 Million Objekte künftig nach modernen Erkenntnissen gepflegt und bewirtschaftet werden können. Mit diesem Bau wurde im letzten Herbst begonnen, 2007 soll das Sammlungszentrum fertig sein. Zweitens geht es um die Sanierung und Renovation des Landesmuseum-Mutterhauses in Zürich. Sie ist 2003 begonnen worden und soll 2011 fertig sein. Das Parlament hat bis heute dafür 47 Millionen Franken bewilligt.
Zum dritten Stichwort und damit zur Kommissionsmotion: Der dritte Teil ist der auf der museumspolitischen Gesamtstrategie "Neues Landesmuseum" basierende Erweiterungsbau Zürich. Das jurierte, auf gegen 120 Millionen Franken geschätzte Projekt ist - aufgrund des vom Zürcher Regierungsrat im letzten Dezember verabschiedeten Gestaltungsplanes und des kürzlich erfolgten negativen Entscheides des Verwaltungsgerichtes auf eine Beschwerde - ausführungsreif und kann bis 2012 fertig sein. Mit der in der Kommission mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedeten Motion für die Konkretisierung der Bauvorlage des Erweiterungsbaus Zürich bis 2008 soll dieser Reformteil zusammen mit der Gesetzesreform vorangetrieben und auf diese abgestimmt werden, so, wie es unter anderem auch wegen der dafür geplanten Drittmittelbeschaffung immer geplant war und nötig ist. Die WBK hat in der Kommissionsberatung Bundesrat Couchepin denn auch an das vom damaligen Bundespräsidenten Villiger unterzeichnete Schreiben an die Kommission vom November 2002 erinnert, in dem der Bundesrat festhielt, dass das jurierte Erweiterungsprojekt eine "glückliche und begeisternde Lösung" sei. Die Erweiterung Zürich habe für den Bundesrat eine grosse kulturpolitische Bedeutung und die Realisierung solle an die Hand genommen werden, sobald die Planung und die Bewilligungsverfahren abgeschlossen seien. Diese Voraussetzungen sind, wie gesagt, jetzt gegeben.
Im Sinne einer Bestätigung der mit der vorliegenden Botschaft zum Bundesgesetz über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum angestrebten zukunftsgerichteten Musée-Suisse-Politik Schweiz beantrage ich Ihnen also namens der Kommission Rückweisung der Vorlage und Zustimmung zur Kommissionsmotion.