Bigger Elmar · Nationalrat · 2006-03-14
Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit Brunner Toni bei Artikel 16a Absatz 1bis. Die Minderheit Brunner Toni will nur eine Ergänzung, die hauptsächlich für die Kompostierung - die Randkompostierung - erforderlich ist. Für die Biomasse, die bereits zur Energienutzung verwendet wurde, muss auch noch die Nachbehandlung gewährleistet sein. Das heisst: Nach der Kompostierung muss ein Zweitel Grüngut zugeführt werden. Um dieses Grüngut zu sortieren, braucht es einen guten und festen Platz, der die Sortierung sowie die Materialkontrolle möglichst gut zulässt. Auch wird im Gewässerschutzgesetz, Artikel 22 Absatz 2, verlangt, dass bei Lageranlagen und Umschlagplätzen Flüssigkeitsverluste verhindert und auslaufende Flüssigkeiten leicht erkannt und zurückgehalten werden müssen. Dafür eignet sich die Jauchegrube. Ebenso sind die Zellulosen mit der Nachrottung besser für die Humusbildung und für die Bodenlebewesen. Somit kann mit der Kompostierung oder Randkompostierung der CO2-Ausstoss stark reduziert werden. Es kann nicht sein, dass nur wegen des [PAGE 191] Sortierplatzes - eventuell des Lagerplatzes - die ganze Kompostierung verlegt werden muss und zuletzt die Landwirtschaft nur noch die Überreste ihres Landes zur Verfügung stellen sollte. Es geht bei dieser Bestimmung auch um die Gleichbehandlung in den Kantonen. Denn einige Kantone haben heute schon für 1000 Tonnen Grüngut die Verarbeitungsgrundlage bewilligt.
Zusammenfassend: Eine saubere und kontrollierte Aufbereitung; der CO2-Ausstoss wird kleiner; alle Kantone haben die gleiche Voraussetzung zur Kompostierung und Feldrandkompostierung; schafft gute Voraussetzungen für die Humusbildung und für Bodenlebewesen; regelt für eine ganze Region die Nährstoffbilanz; manche Bauernfamilien könnten diese neben dem Erwerb zur Existenzsicherung führen. So würde auch die Landwirtschaft nicht nur den Dreck entsorgen, sondern bei einer guten Zusammenarbeit mit Gemeinde, Kanton und Bund der Bevölkerung eine gute Lösung bieten.
Aus all diesen Beweggründen bitte ich Sie, der Minderheit Brunner Toni zuzustimmen. Auch der Antrag Lustenberger geht in die gleiche Richtung. Er hat nach der Kommissionssitzung noch eingesehen, dass auch hier Handlungsbedarf ist.