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Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2006-03-14

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-14

Wortprotokoll

Die vorliegende Teilrevision des Raumplanungsgesetzes fusst auf verschiedenen parlamentarischen Vorstössen, welche die UREK in einer Subkommission beraten hat. Dabei hat sie sehr eng mit der Verwaltung zusammengearbeitet. Diese hat ihrerseits im Auftrag des Bundesrates eine Gesetzesrevision vorbereitet. Die Zusammenarbeit war effizient und erfolgreich, und ich möchte mich namens der Kommission auch hier ausdrücklich bei den Mitarbeitern der beteiligten Bundesämter bedanken. Die Subkommission konnte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf einer Studienreise ins Südtirol begleiten und Agrotourismus in natura anschauen und diskutieren.

Das vorliegende Resultat erachten wir als gangbaren Weg, mit dem sowohl die Anliegen von bäuerlicher Seite für bessere und flexiblere Möglichkeiten im Bereich von Agrotourismus, Paralandwirtschaft und Energieproduktion aus erneuerbarer Energie berücksichtigt als auch die berechtigten Bedenken im Hinblick auf eine Verwischung von Baugebiet und Nichtbaugebiet zerstreut werden können. Ich möchte aber betonen, dass es sich um eine sehr sorgfältig austarierte Vorlage handelt - um einen gutschweizerischen Kompromiss -, welche die UREK ohne Gegenstimme gutgeheissen hat. Ich bitte dabei insbesondere die SVP-Fraktion, sich an die Vorlage der Kommission zu halten. Mit jeder Erweiterung zu Ihren Gunsten gefährden Sie den Kompromiss und riskieren, die Unterstützung vonseiten der SP-Fraktion wie auch der Umwelt- und Naturschutzorganisationen zu verlieren. Ich bitte Sie deshalb, alle Minderheitsanträge abzulehnen.

Im Raumplanungsgesetz von 1979 wurde mit der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet ein zentraler Grundsatz festgelegt, der damals wie heute im Interesse der produzierenden Bauern ist, deren Boden der Spekulation entzogen ist. Heute befinden sich rund 30 Prozent des Gebäudebestandes ausserhalb der Bauzone, das sind gut 500 000 Gebäude - Tendenz steigend. Allein im Jahr 2002 wurden 2500 Neubauten ausserhalb der Bauzone erstellt.

Aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft stehen landwirtschaftliche Bauten leer und werden nicht genutzt. Sie können neu umgenutzt werden, Wohnbauten z. B. auch für landwirtschaftsfremde Wohnungen, ehemalige Ställe für Hobbytierhaltung. Immer ist aber zu unterscheiden zwischen landwirtschaftlich nicht mehr genutzten Gebäuden - also Bauten, die nicht mehr dem bäuerlichen Bodenrecht [PAGE 186] unterstehen - und Gebäuden, die zu einem Landwirtschaftsbetrieb gehören. Hier dürfen Bäuerinnen und Bauern neu einen betriebsnahen Nebenerwerb einrichten, wobei "betriebsnah" nicht räumlich zu verstehen ist; der Nebenerwerb muss vielmehr einen engen Bezug zur Landwirtschaft haben, also beispielsweise eine Besenbeiz, Übernachten im Heu, Reitferien, Streichelzoo oder Ähnliches. Solche Betriebe sind heute schon möglich, allerdings nur, wenn das Einkommen ohne den Nebenerwerb nicht ausreicht. Es hat sich aber gezeigt, dass bäuerliche Minimaleinkommen von den Kantonen sehr unterschiedlich angesetzt werden - zwischen 80 000 und 130 000 Franken -; einzelne Kantone verlangen gar keinen Nachweis.

Ich habe dieser Tage den Katalog der Agrotourismusbetriebe erhalten: Es sind bereits heute Hunderte von Höfen in allen Regionen der Schweiz, die Ferien auf dem Bauernhof anbieten, vom einfachen Zimmer mit Frühstück bis zur Ferienwohnung mit umfangreichem Animationsprogramm. Für solche Aktivitäten fällt neu der Nachweis des notwendigen Zusatzeinkommens weg. Bedingung ist einzig, dass der Zusatzbetrieb mehrheitlich von der Bewirtschafterfamilie geführt wird und dass bäuerliche Betriebe gleich lange Spiesse haben wie vergleichbare Betriebe in den Bauzonen.

In der Vernehmlassung wurde argumentiert, mit der Teilrevision würde lediglich der notwendige Strukturwandel in der Landwirtschaft verlangsamt. Das mag nicht ganz falsch sein, aber hinter diesem Strukturwandel stehen Menschen. Das sind Familien, die auf ihren Höfen verwurzelt sind und nicht einfach wegziehen können und das auch nicht wollen. Weil wir von der SP-Fraktion wollen, dass Rand- und Bergregionen eine Zukunft haben, stimmen wir dieser Teilrevision so, wie sie vorliegt, zu.

Neu sind auch Bauten für die Energiegewinnung aus Biomasse zonenkonform in der Landwirtschaftszone möglich, allerdings ebenfalls an einen Bauernhof gebunden. Die Axpo oder die BKW dürfen nicht Biomasseanlagen ausserhalb der Bauzonen auf wesentlich günstigerem Landwirtschaftsland aufstellen. Ebenso wenig sind aber andere Anlagen der Abfallverwertung, die in ein Industriegebiet gehören, in der Landwirtschaftszone zulässig. Feldrandkompostierung ist keine Form der Energiegewinnung; Biomasseanlagen hingegen sind eine nachhaltige und sinnvolle Art der Energieproduktion. Solche Anlagen sind befristet zu bewilligen, und selbstverständlich kann die Bewilligung verlängert werden. Wenn die Bauten ihren Zweck aber nicht mehr erfüllen, sind sie zu beseitigen.

Schliesslich haben in landwirtschaftlich nicht mehr genutzten Bauten die Hobbytiere neu ihren Platz. Die UREK hat im Interesse der Tiere eine Verbesserung ins Gesetz aufgenommen, indem hier eine besonders tierfreundliche Haltung verlangt wird, die klar über die Minimalanforderungen des Tierschutzes hinausgeht.

Insgesamt bitten wir Sie, der ausgewogenen und wohlaustarierten Vorlage zuzustimmen, der vorberatenden Kommission zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.