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Brunner Toni · Nationalrat · 2006-03-14

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14

Wortprotokoll

Einfachheitshalber und der Effizienz wegen werden der Kommissionssprecher welscher Zunge, Herr Nordmann, und ich uns bei den einzelnen Artikeln abwechseln; es wird jeweils nur einer sprechen. Ich denke, das ist auch in Ihrem Sinne.

Ich möchte mich noch zum Nichteintretensantrag der grünen Fraktion äussern. Ein solcher Antrag ist in der Kommission nicht vorgelegen, denn die UREK Ihres Rates hat diese Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Die Argumentation der Grünen, die anstehende Revision solle in der angekündigten umfassenden Revision des Raumplanungsgesetzes vorgesehen werden, weist die Kommission zurück. Verschiedene Aspekte und gute Gründe haben die Kommission dazu bewogen, diese schlanke Revision ohne Verzögerungen voranzutreiben.

Zum einen ist festzuhalten, dass in der angekündigten umfassenden Revision des Raumplanungsgesetzes eine [PAGE 190] Vielzahl von Fragen aufgeworfen werden soll, die weit über den Gegenstand der jetzigen Teilrevision hinausgehen. Erwähnt seien die Problematik der Städte und der Agglomerationen, die Überprüfung der Planungsinstrumente auf allen Ebenen des Staatswesens, die Frage der Bauzonen, Siedlungsentwicklungsfragen sowie Planungs- und Baubewilligungsfragen. Selbstverständlich wird auch die Frage der Bauten ausserhalb der Bauzone eine Rolle spielen. Aber aufgrund der Fülle der Fragen, die in dieser angekündigten, umfassenden Revision angegangen werden sollen, ist doch absehbar: Es sind ambitionierte Fragestellungen offen; es wird in entsprechend grossen Diskussionen mit unterschiedlichen Vorstellungen und kontroversen Auffassungen und dementsprechend in einem zeitlich noch nicht absehbaren Prozedere enden.

Vor diesem Hintergrund ist die Kommission, wie übrigens auch der Bundesrat, der Ansicht, dass sich eine vorgezogene und - ich betone das an dieser Stelle ebenfalls gerne - sanfte Teilrevision umso mehr rechtfertigt, als damit die drängendsten Probleme in Bezug auf die Bauten ausserhalb der Bauzone zügig angegangen werden können. Man hat ausdrücklich Rücksicht darauf genommen, dass jetzt vorab jene Probleme gelöst werden, die in der Praxis zu grosser Kritik Anlass gegeben haben und die bei der letzten Revision zu einschränkend und unbefriedigend gelöst wurden. Daher ist bei den vorgeschlagenen Punkten dieser Teilrevision auch ein breiter Konsens bezüglich des ausgemachten Handlungsbedarfs vorhanden.

Die drängendsten Probleme, die mit dieser Revision angegangen werden und sich klar identifizieren lassen, müssen nun sofort angepackt und gelöst werden, da sonst die Gefahr besteht, dass sich die Rechtswirklichkeit und das gesetzte Recht in unerwünschtem Masse voneinander entfernen. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Druckes auf die Landwirtschaft ist es sinnvoll und richtig, dass wir mit der Teilrevision der Landwirtschaft Erleichterungen verschaffen und dem Erfordernis möglichst schnell Rechnung tragen, dass - wo dies sinnvoll ist - bestehende Bauten und Anlagen künftig besser genutzt und bei Bedarf auch massvolle Erweiterungen gestattet werden können.

Mit Rücksicht darauf, die Vorlage ausgewogen und am Konsens orientiert auszugestalten, wird mit der vorliegenden Teilrevision nichts grundlegend Neues vorgeschlagen. Die Vorlage hält sich an die Logik des bestehenden Gesetzes. Sie beinhaltet einige Punkte nicht, die durchaus sinnvoll sein könnten. So wurde z. B. darauf verzichtet, den Begriff der Zonenkonformität neu zu definieren und z. B. paralandwirtschaftliche Tätigkeiten in Artikel 16a aufzunehmen, auch wenn dies in der Vernehmlassung öfters gefordert wurde.

Es kann also mit Fug und Recht behauptet werden, dass diese Revision sanft ausgestaltet ist, sodass sie weitherum mitgetragen werden kann und derart moderat ist, dass sie mehrheitsfähig ist und doch den Bauernfamilien den erforderlichen Freiraum gewährt. Es erstaunt mich schon, dass ausgerechnet die Grünen diese ökologisch geprägte Gesetzesvorlage ablehnen und nicht auf sie eintreten wollen. Sie bekämpfen damit Energiegewinnung aus Biomasse. Was Sie angeführt haben, Frau Menétrey-Savary, ist übrigens transparent auf dem Tisch: Es ist auf dem Tisch, von wie weit her man Biomasse zuführen möchte - man hat sogar in der Botschaft auf die Verordnung Bezug genommen - und dass die Kosubstrate von ein wenig weiter her zugeführt werden können, damit eine sinnvolle Verwertung möglich ist.

Sie verhindern auch, wenn Sie nicht auf diese Vorlage eintreten, dass in diesem Land weiterhin ökologisch produziert wird, weil letztlich der Bauernstand garantiert, dass die Lebensmittel nicht von weit weg hergekarrt werden müssen. Deshalb leisten Sie einen Beitrag zur produzierenden Landwirtschaft, wenn Sie den Nichteintretensantrag der Grünen ablehnen.

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