Lexipedia

Stamm Luzi · Nationalrat · 2006-03-15

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-15

Wortprotokoll

Es geht nun um das Strassenverkehrsgesetz. Aber wir kehren eigentlich zurück zum Problem Geldstrafe, Busse bzw. zur Problematik bedingte Geldstrafen. Ich muss Ihnen in aller Klarheit sagen: Wir haben heute - z. B. am 15. März 2006 - ein absolut funktionierendes Strafrechtssystem. Wir haben eine Praxis, die hat sich zehntausendfach bewährt; es gibt Bussen und kleine Gefängnisstrafen, das ist überhaupt kein Problem. Wenn jetzt in der vorherigen Diskussion über Artikel 42 Absatz 4 gesagt wurde, wir hätten heute schon eine Schnittstellenproblematik, sage ich: Nein, wir haben heute keine Problematik, denn wenn Sie schwerere Delikte zu beurteilen haben, können Sie immer auch schwerere Strafen verhängen. Nur neu schaffen wir Probleme.

Ich bitte Sie, bleiben Sie zumindest im Strassenverkehrsrecht - das ist der Antrag der Minderheit - beim bewährten System. Es darf ja nicht sein, dass sich Tausende und Abertausende von Juristen von Genf bis Romanshorn künftig sogar beim Strassenverkehr fragen müssen, was das Parlament wohl meinte, als es diese Revision beschloss.

Ein Dank geht an die Verwaltung. Was Sie jetzt auf den letzten beiden Seiten der Fahne vor sich haben, sieht zwar kompliziert aus, ist aber ganz einfach. Es bedeutet einfach, bezüglich Strassenverkehr beim heutigen System zu bleiben. Die Verwaltung hat dies, obwohl sie materiell natürlich anderer Meinung ist, verdankenswerterweise so formuliert, dass ein Bleiben beim bisherigen System im Bereich Strassenverkehr möglich würde, wenn wir entsprechend abstimmten.

Nun zum praktischen Problem. Ich habe gesagt, es gebe heute in der Praxis keine Probleme. Ich bitte Sie, sich folgendes Beispiel vor Augen zu halten: Wenn jemand mit einem tausendfach vorkommenden Sachverhalt kommt, er sei z. B. zu schnell oder in angetrunkenem Zustand gefahren, dann kann ihm jeder fachkundige Jurist sagen, mit welcher Strafe er zu rechnen habe. Das ist bewährte Praxis, es besteht kein Handlungsbedarf.

Ich frage die Spezialisten im Raum, ich frage den Bundesrat: Was werden wir künftig jemandem sagen, der auf uns zukommt und z. B. sagt, er sei mit 0,9 Promille im Blut in eine Kontrolle geraten? Mit welcher Strafe muss er rechnen? Was werden wir ihm sagen? Schauen Sie sich bitte noch einmal Artikel 42 an. Werden wir ihm sagen, er bekomme eine bedingte Geldstrafe, die mit einer unbedingten Geldstrafe oder mit einer Busse kombiniert sei? Oder kriegt er eine gemeinnützige Arbeit verhängt oder, wenn er diese ablehnt, wieder eine bedingte Strafe? Oder werden wir ihm, was am wahrscheinlichsten ist, sagen müssen, der Richter werde am Schluss so viele Fragezeichen haben, dass er zurück zum alten System gehen und ihm einfach eine Busse geben werde, vielleicht sogar kumuliert? Was werden wir tun, was werden wir sagen? Tausende von Leuten werden nicht wissen, was das Parlament mit dieser Revision gewollt hat.

Herr Vischer, ich habe heute schon zwei-, dreimal eine Bemerkung an Sie gerichtet. Es geht in diesem Zusammenhang gar nicht um die Frage "links oder rechts" - das haben Sie auch nicht so gesagt. Es geht aber auch nicht um die Frage "schärfere Bestrafung oder weniger scharfe Bestrafung". Sie können mit dem heutigen System die Höhe der Strafen ja durchaus hinaufschrauben, wenn Sie das wollen; das ist ja kein Problem. Es geht aber hier um die Logik und die Rechtssicherheit. Wir dürfen dieses mangelhafte System keinesfalls beim Strassenverkehr einführen, auf den der Löwenanteil sämtlicher Bussen entfällt. Das würde an Willkür grenzen, das brächte Rechtsunsicherheit, man könnte nicht mehr sagen, was der Gesetzgeber gewollt hat.

Ich komme noch zu einem zweiten, ausserordentlich wichtigen Punkt, über den ich vorher nicht gesprochen habe: Es ist der gewaltige Mehraufwand für alle Beteiligten. Ich frage meine Kollegen und den Bundesrat noch einmal: Wie werden die Gerichte diesen Aufwand bewältigen? Was werden die Gerichte mit einer Person machen, die viel verdient hat und nun soeben pensioniert worden ist? Was werden die Gerichte mit einer Frau machen, die einen vermögenden Ehemann hat? Wie werden sie diese bestrafen? Was für Geldstrafen werden sie verhängen? Was werden die Gerichte mit einem einkommenslosen Studenten machen, der sagt, er habe Anspruch auf eine niedrige Geldstrafe, weil er überhaupt kein Geld habe? Was werden die Gerichte machen, wenn die Leute von der ersten zur zweiten Instanz und bis vor Bundesgericht gehen und sagen, letztes und vorletztes Jahr hätten sie als Selbstständigerwerbende zwar viel verdient, aber jetzt verdienten sie praktisch nichts mehr? Die Gerichte werden faktisch zu Steuerbehörden, die einen unheimlichen Aufwand betreiben müssen. Das darf nicht sein.

Herr Kollege Glasson hat in seiner vorherigen Wortmeldung gesagt, wir führten hier eine technische Diskussion. Es mag so sein. Es mag sein, dass die Parlamentsmitglieder, die sich nicht beruflich mit dieser Thematik beschäftigen müssen, auch jetzt vieles nicht verstanden haben. Aber Sie werden mir attestieren müssen, dass es doch nicht normal ist, dass wir 2002 einen Gesetzestext erlassen haben, bei dem jetzt selbst die Spezialisten der Verwaltung finden, er sei nicht tragbar. Es ist doch auch nicht normal, dass nun der Ständerat eine Bestimmung ohne Diskussion beschlossen hat, die als "Unding" bezeichnet wurde und von der schon gar niemand mehr spricht, weil sie widersinnig ist.

Und nun ist - wiederum von Herrn Vischer - sinngemäss einfach gesagt worden, wir hätten in der Kommission im Rahmen des zeitlich Möglichen über eine bessere Lösung gesprochen. Es ist leider aber wieder eine extrem schlechte Variante.

Bitte nehmen Sie das Geldstrafensystem aus dem Strassenverkehr heraus, und geben Sie dem Ständerat die Möglichkeit, diese Problematik noch einmal näher anzuschauen.