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Stamm Luzi · Nationalrat · 2006-03-15

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-15

Wortprotokoll

Ich will Ihnen im Namen der SVP-Fraktion sagen, dass wir mit Ausnahme des Themas, über das ich vorher gesprochen habe, mit allen Nachbesserungen, die jetzt kommen, einverstanden sind: nicht nur beim zur Diskussion stehenden Artikel 64, sondern auch nachher bei den Punkten, bei denen ich mich nicht mehr zu Wort melden werde, vom Disziplinarrecht in Strafanstalten bis hin zum Strafregister. Da votiert die SVP-Fraktion für den Entwurf des Bundesrates und beantragt Ihnen, diese Nachbesserungen nachzuvollziehen.

Ich benutze die Gelegenheit, um noch eine Bemerkung an Herrn Vischer zu richten. Sie haben in vielen Punkten Recht, aber was Sie gesagt haben, ist ja eigentlich ein bedenkliches Votum, das ist für uns ein miserabler Leistungsausweis. Wir haben 2002 revidiert und müssen jetzt korrigieren. Sie können jetzt natürlich sagen - was haben Sie gesagt? -, jeder "Wuscheli" könne anrufen und uns sagen: "Ihr habt schlecht legiferiert, ihr müsst das sofort wieder ändern!"

Die Problematik könnte man aber auch anders formulieren. Man könnte sagen: Wir Juristen haben derart schlecht legiferiert, dass jeder Praktiker bereits nach fünf Minuten beurteilen kann: "Da stimmt doch irgendetwas nicht." Ich will mich jetzt nicht über die Verwahrung äussern, aber bei diesem ganzen neuen System - Wegfall Freiheitsstrafen unter sechs Monaten, Geldstrafensystem - ist es so! Jeder Praktiker, der das Zeug in die Hände nimmt, muss sich sagen: "Was haben denn die in Bern gewollt, wie soll ich diese Bestimmungen anwenden? Das geht ja überhaupt nicht auf." Wir sollten nicht auf diese Weise weiterlegiferieren.