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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2006-03-15

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Es geht hier um einen Kernpunkt der Nachbesserung. Verschiedene Kantonsregierungen, Fachleute, Vertreter von Organisationen aus dem Bereich der Strafverfolgung und der Rechtsprechung machten auf diese dringende Nachbesserung aufmerksam. Ohne diese Nachbesserung müssten Täter, bei denen mit schweren Rückfällen zu rechnen ist, aus dem Strafvollzug entlassen werden. Umfragen bei den Kantonen haben ergeben, dass es sich hier nicht um einige wenige Einzelfälle handelt; allein in den vier Kantonen mit den besten Statistiken wären es etwa zwanzig Täter, bei denen nach Einschätzung aller Fachleute mit schweren Schädigungen zu rechnen wäre, wenn sie aus dem Strafvollzug entlassen werden müssten. Das müssten sie, wenn wir keine Nachbesserung beschliessen würden.

Der Bundesrat schlägt uns eine taugliche Formulierung vor. Es geht darum, dass - neben den im Gesetz aufgezählten Verbrechen wie Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung usw. - auch andere schwerwiegende Taten mit einer Höchststrafe von 5 oder mehr Jahren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu Verwahrung führen können. Nach der beschlossenen bisherigen Version galt dies nur für Taten mit 10 oder mehr Jahren Strafe. Dies hätte dann eben zur Folge, dass z. B. bei Tatbeständen wie sexuellen Handlungen mit Kindern oder bei Gefährdung des Lebens keine Verwahrung mehr angeordnet werden könnte. Das könnte wie gesagt katastrophale Folgen haben. Das können wir nicht zulassen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der CVP-Fraktion, auf die Mehrheitslösung der Kommission einzuschwenken und dem Bundesrat zu folgen.

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