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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2006-03-15

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Hier geht es nicht um einen Kernpunkt der Vorlage, aber die fragliche Bestimmung ist doch ziemlich tückisch. Es geht um Bagatelldelikte, welche im Jargon als Massengeschäft bezeichnet werden. Die Situation ist ziemlich verfahren: Die Problematik der Schnittstelle zwischen Ordnungsbussen, Bussen, bedingten und unbedingten Geldstrafen und Freiheitsstrafen ist weder in der vom Parlament damals beschlossenen Fassung noch in der neuen Fassung des Bundesrates sauber gelöst. Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist zwar besser, aber auch er überzeugt nicht wirklich. Hinzu kommt, dass die Bestimmung für einen Kunden oder eine Kundin kaum verständlich ist; sie ist also auch nicht sehr massengeschäftstauglich.

Das Problem liegt bei der bedingten Geldstrafe: Sie ist unter systematischem Gesichtspunkt falsch. Das soll nun korrigiert werden, indem sie mit einer unbedingten Busse verbunden wird. Eine bedingte Geldstrafe mit einer unbedingten Busse zu verbinden ist jedoch ziemlich unsinnig. Die Minderheit stützt sich auf die Kritik und den Vorschlag des Basler Strafrechtsprofessors Günter Stratenwerth: Die bedingte Freiheitsstrafe soll mit einer unbedingten Geldstrafe verbunden werden - die Busse hat in diesem Bereich eben gerade nichts zu suchen. Voraussetzung dafür ist - deshalb hat unser Antrag zwei Teile -, dass in Absatz 1 vorgesehen wird, dass der Vollzug einer Geldstrafe aufgeschoben werden kann, statt dass es heisst "schiebt in der Regel auf", wie es der Bundesrat und die Mehrheit beantragen.

Unser Minderheitsantrag überzeugt als Konzept weit eher als der Entwurf des Bundesrates, der eben will, dass alles mit allem verbunden werden kann, und hat gegenüber dem Antrag der Mehrheit, der immerhin besser ist als derjenige des Bundesrates, den Vorteil, dass die Busse, die hier nichts zu suchen hat, eben auch nicht vorkommt. Wesentlich ist aber, dass wir eine Differenz zum Ständerat schaffen, damit er diese dornenvolle Bestimmung noch einmal ansehen kann und vielleicht eine noch bessere Lösung entwickelt.

Unbedingt abzulehnen ist hingegen der Antrag der Minderheit Stamm, der auf der Fahne zwar erst auf den letzten beiden Seiten vorkommt, aber auch etwas mit der Sache hier zu tun hat. Er will im Bereich des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) einfach zurück zum alten Recht. Das ist aber klar abzulehnen.