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Thanei Anita · Nationalrat · 2006-03-15

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, den Minderheitsantrag Hämmerle zu unterstützen und den Antrag der Minderheit Stamm, der erst später behandelt wird, abzulehnen.

Betreffend Absatz 1 ist der Antrag Hämmerle nicht so problematisch und stellt keinen grossen Unterschied zum Entwurf des Bundesrates dar: Es wird einfach eine Kann-Vorschrift eingeschoben im Gegensatz zur Formulierung "in der Regel".

Schwerwiegender ist die Änderung bei Artikel 42 Absatz 4. Die Version des Bundesrates wie jene der Kommissionsmehrheit sind unglücklich; insbesondere die Version des Bundesrates - die Kombination bedingter Freiheitsstrafen [PAGE 215] mit bedingten Geldstrafen - scheint unsinnig. Die Schnittstellenproblematik besteht nach wie vor, wie das mein Vorredner zu Recht gesagt hat. Für gravierende Delikte im SVG erhält jemand beispielsweise eine bedingte Freiheitsstrafe, für weniger gravierende Fälle erhält jemand eine unbedingte Geldstrafe oder Busse. Das ist im System ungerecht, es ist geradezu systemwidrig. Zu Recht weist auch mein Vorredner darauf hin, dass unser oder sein neuer Antrag nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Aber es ist wichtig, dass hier eine Differenz zum Ständerat geschaffen wird, damit diese Problematik noch einmal überprüft werden kann.

Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag Hämmerle zu unterstützen.