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Stamm Luzi · Nationalrat · 2006-03-15

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-15

Wortprotokoll

Ich bedanke mich bei Herrn Kollege Hämmerle, dass er eingangs auf die Widersprüche oder auf die Problematik hingewiesen hat. Ich möchte Sie auch darauf aufmerksam machen, dass Frau Huber fairerweise schon in der Eintretensdebatte gesagt hat, wir "versuchten" die Mängel zu korrigieren. Sie hat offen gesagt, was wir hier machen, sei kein Ruhmesblatt. Herr Kollege Aeschbacher hat in der ersten Runde sogar gesagt, es seien "peinliche" Fehler passiert. Ich muss Ihnen sagen: Ich bin jetzt schon lange im Rat, aber solche Widersprüche, wie wir sie hier kreieren, habe ich noch nie erlebt. Eine solche Gesetzgebung sollten wir uns keinesfalls leisten. Wie angetönt worden ist: Ich komme später, bei einem späteren Artikel, mit einem Antrag, der die Widersprüche wenigstens teilweise korrigieren soll.

Ich bitte Sie, sich daran zu erinnern, dass wir 2002 folgendes System geschaffen haben: Wir haben gesagt, unter sechs Monaten solle es keine Freiheitsstrafen mehr geben; wir haben gesagt, dann sollten die Geldstrafen Platz greifen oder die gemeinnützige Arbeit solle die Strafen von weniger als sechs Monaten ersetzen. Bei der gemeinnützigen Arbeit haben wir allerdings das Problem, dass diese nur angeordnet werden kann, wenn sich der Betroffene damit einverstanden erklärt, aus verständlichen Gründen, damit nicht Leute in Altersheime usw. geschickt werden, die dort gar nicht arbeiten wollen.

Jetzt aber zurück zu den unhaltbaren Zuständen und den unlösbaren Widersprüchen, die daraus resultieren, wenn wir diese Bestimmung so umsetzen, wie wir im Begriff sind, es zu tun. Das einfachste Beispiel, um sich vor Augen zu halten, was schief läuft, ist der Strassenverkehr. Denken Sie an die Massengeschäfte "zu schnell fahren" oder "in angetrunkenem Zustand fahren". Wenn wir die ursprüngliche Variante, die wir 2002 beschlossen haben, belassen hätten, hätte das konkret bedeutet: Wenn jemand betrunken fährt, erhält er beim ersten Mal ausschliesslich eine bedingte Geldstrafe. Damit hätten wir zudem das Problem geschaffen, dass ganze Kategorien von Leuten mit tiefen Einkommen faktisch gar nicht mehr bestraft würden, z. B. einkommenslose Studenten, z. B. all die vielen Leute, die am Existenzminimum leben, z. B. all die vielen Leute mit tiefen Lohnniveaus, die aus dem Ausland kommen. Es wäre faktisch so gewesen, dass diese unbehelligt ausgegangen wären.

Jetzt kommt für mich das juristisch Bemerkenswerte - ich bitte Sie, die Fahne anzuschauen -: Die Spalte links aussen auf der Fahne ist die Variante, die wir im Jahr 2002 beschlossen haben. Ich bitte Sie, nur schon zu bedenken: Wie ist es möglich, dass die Verwaltung zu etwas, was wir beschlossen haben, jetzt sagt, wir müssten es dringend wieder revidieren, noch bevor es in Kraft gesetzt worden ist? Schon das ist mehrfach bemerkenswert.

Dann bitte ich Sie, zur zweiten Spalte zu gehen. Das ist die Variante des Ständerates, die die Verwaltung nun neu vorgeschlagen hat. Ich bitte Sie, auch dort zu bedenken, wie bemerkenswert es ist, dass der Ständerat diese Formulierung diskussionslos durchgelassen hat, obwohl auch diese gravierendste Mängel aufweist. Schon wenn Sie als Laie diesen Artikel durchlesen, sehen Sie, dass etwas nicht stimmen kann: Eine bedingte Strafe wird mit einer bedingten Geldstrafe kombiniert! Was soll das heissen? Die zweite Spalte hat selbst Hanspeter Uster als "Unding" bezeichnet.

Und nun zu den Anträgen zwei Spalten weiter rechts, die wir heute diskutieren. Ich wiederhole: Ich bedanke mich für die Kritik von Kollege Hämmerle, dessen Minderheitsantrag vielleicht noch am ehesten Sinn macht. Kollegin Huber hat gute Ansätze gebracht, aber wir haben mit ihrem Mehrheitsantrag eine Variante auf dem Tisch, die inakzeptabel ist und zu der sogar Strafrechtsprofessoren heute sagen, sie sei nicht tragbar. Es ist für mich unhaltbar, dass wir jetzt etwas beschliessen, zu dem z. B. Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger offen sagt: "Es ist allen klar, dass die Geldstrafenregelung gravierende Probleme und Widersprüche schafft."

Es trifft zwar zu, dass auch beim Vorschlag von Professor Schwarzenegger in der Kommission festgehalten wurde, dass dieser Widersprüche aufweist. Aber auch die beiden Anträge der Mehrheit und der Minderheit haben Widersprüche; alle Vorschläge haben Widersprüche, die gar nicht mehr korrigierbar sind.

Ich komme zum Schluss: Im Klartext heisst das, dass wir ausgerechnet im Strafrecht, bei dem Kollege Hämmerle gesagt hat, man müsse hier besonders präzise formulieren, eine chaotische Revision machen. Schauen Sie sich den Antrag der Mehrheit an, der eine Verbesserung sein soll! Was sagt man sich in der Praxis? Tausende von Juristen - Studenten, Universitätsprofessoren, Richter, Anwälte, Untersuchungsbeamte - werden sich fragen, was das Parlament eigentlich erreichen wollte, als es diese Formulierung beschlossen hat. Die Praktiker werden sich fragen: Gebe ich jetzt eine bedingte Geldstrafe - ich bin gerade beim letzten Abschnitt des Antrages der Mehrheit -, oder gebe ich eine bedingte Geldstrafe kombiniert mit einer unbedingten Geldstrafe? Gebe ich gemeinnützige Arbeit? Aber wenn der Betroffene dies ablehnt, gebe ich dann wieder eine bedingte Geldstrafe? Oder gebe ich - das ist besonders gefährlich, weil es zu "Doppelbestrafungen" führt -, wenn unbefriedigende Resultate drohen, einfach zusätzlich die alte Busse? Das dürfen wir keinesfalls machen.

Bitte stimmen Sie deshalb nachher, beim Strassenverkehrsgesetz, meinem Korrekturvorschlag zu!