Deiss Joseph · Bundesrat · 2006-03-15
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2006-03-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat zwei Hauptgründe, weshalb er diese Motion zur Ablehnung empfiehlt:
1. Sie ist zu eingeschränkt. Indem sich der Motionär auf die zweijährigen Lehren, also die sogenannten Attestlehren, konzentriert, bezieht er sich nur auf einen kleinen Teil der Lernenden. Auch wenn diese Kategorie bestimmt [PAGE 269] Unterstützung braucht, ist sie bei weitem nicht die einzige. Gegenwärtig gibt es vier solche Attestlehren mit entsprechenden Verordnungen; vier weitere werden noch kommen.
2. Der Bundesrat ergreift in dieser Richtung bereits viel breiter abgestützte Massnahmen. So beinhaltet der Kredit, der vorgesehen ist, um innovative Massnahmen zu fördern, die persönlichen Begleitmassnahmen. Wir möchten diese Umrahmung der Lernenden ausbauen, aber auf allen Ebenen und nicht nur innerhalb des von der Motion Berset festgelegten Bereiches. Auch in diesem Jahr werden wir das Mentoring fördern, d. h. die Begleitung der Jugendlichen, und wir wollen zudem die Lehrbetriebe besser unterstützen, damit sie in schwierigen Fällen besser helfen können.
Somit ist der Bundesrat der Meinung, dass einerseits die notwendigen Instrumente und Massnahmen existieren und andererseits der von der Motion gesteckte Rahmen zu eng gefasst ist.
Das ist die Begründung für die ablehnende Haltung des Bundesrates.