Randegger Johannes · Nationalrat · 2006-03-15
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-15
Wortprotokoll
Ständerat Berset hat seine Motion am 18. März letzten Jahres mit dem Titel "Individuelle Begleitung der Lehrlinge. Schnellere Umsetzung" eingereicht und den Bundesrat beauftragt, die individuelle Begleitung nach Artikel 18 Absätze 2 und 3 des Berufsbildungsgesetzes unabhängig vom Inkrafttreten der entsprechenden Verordnungen möglichst rasch umzusetzen. In seiner Begründung weist Ständerat Berset darauf hin, dass die individuelle Begleitung, wie sie das Berufsbildungsgesetz für die zweijährige berufliche Grundbildung für Personen mit Schwierigkeiten in der Lehre vorsieht, wohl eines der wirksamsten Instrumente darstellt, um einerseits das Interesse lernschwacher Jugendlicher an der Berufsausbildung zu wecken. Andererseits sollen damit Unternehmen, die solche Lehrstellen anbieten, in ihrer nicht leichten Aufgabe ganz wesentlich unterstützt werden. Zudem wird natürlich erwartet, dass diese individuelle Begleitung vor allem dazu beiträgt, Lehrabbrüche zu vermeiden.
Weil trotz dringendem Handlungsbedarf die Umsetzung dieser individuellen Begleitung nur schleppend vorankommt und bei Schulbeginn 2005 nur gerade vier Verordnungen für die zweijährige berufliche Grundbildung vorlagen und solche Verordnungen noch für rund 300 Berufe ausstanden, schloss der Motionär, dass die dafür vorgesehene Zeit bis 2008 nicht ausreichen werde und die individuelle Begleitung deshalb auch ohne die entsprechenden Verordnungen anzubieten sei.
Vom Ständerat wurde die Motion am 6. Juni 2005 entgegen dem Antrag des Bundesrates auf Ablehnung mit 21 zu 20 Stimmen angenommen. In unserer WBK machten die Befürworter der Motion geltend, dass die Politik angesichts der angespannten Situation auf dem Lehrstellenmarkt und der sehr unterschiedlichen Betreuungsverhältnisse in den verschiedenen Kantonen rasch ein deutliches und motivierendes Zeichen setzen müsse. Und dies trotz einiger formaler [PAGE 268] Unzulänglichkeiten im Motionstext wie der Beschränkung auf die zweijährige Grundbildung mit Attestabschluss, die bekanntlich nur einen kleinen Ausschnitt des Berufsbildungsangebotes ausmacht, oder der vorgesehenen Pauschalzahlungen des Bundes an die für die Umsetzung verantwortlichen Kantone, die erst ab dem Jahre 2008 vorgesehen sind.
Es wurde in der Kommission aber in mehreren Voten hervorgehoben, dass die Motion nur etwas wolle, was bereits im Gesetz enthalten sei, und dass es jetzt nur darum gehe, wegen der grossen Anzahl Jugendlicher ohne Arbeit und der rund 22 500 schulisch schwächeren Jugendlichen, die sich in einem Zwischenjahr befänden, das Gesetz rasch zu vollziehen. Mit Blick auf die Verhältnisse in Frankreich wurde gesagt, dieses wichtige bildungspolitische Anliegen dürfe doch nicht an der Bürokratie von Bundesbern scheitern. Auch wurde erwähnt, dass die im neuen Berufsbildungsgesetz vorgesehenen Betreuungsmassnahmen für schulisch schwächere Jugendliche auch finanzpolitisch sinnvoll seien, weil neue Studien klar belegten, dass ein jugendlicher Arbeitsloser den Staat weit mehr koste als die individuelle Betreuung und die schulische Unterstützung.
Die Gegner der Motion machten geltend, dass der Bund über keine konkreten Möglichkeiten verfüge, direkt einzugreifen, und dass Veränderungen im pädagogischen Bereich eben eine gewisse Zeit brauchten. Zudem wurde von den Gegnern erwähnt, dass Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche und während der Lehre häufig zu wenig motiviert seien, ihre Situation selber zu verbessern. Wenn dies der Fall sei, so wurde argumentiert, müssten die Jugendlichen eben auch die Verantwortung für die Auswirkungen ihres Verhaltens selber tragen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Kommission schon seit vielen Jahren sehr stark für die Berufsbildung engagiert und die Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes sehr aufmerksam verfolgt, insbesondere natürlich im Bereich der Fördermassnahmen, wie wir sie heute bei Artikel 18 mit der Überschrift "Berücksichtigung individueller Bedürfnisse" diskutieren, bei Artikel 54 mit dem Titel "Beiträge für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung" und bei Artikel 55 mit dem Titel "Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse". Um diese Fördermassnahmen geht es, und bei der Umsetzung dieser Massnahmen ist die Kommission sehr engagiert.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.