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Gysin Remo · Nationalrat · 2006-03-15

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Das war jetzt ein bisschen verwirrlich, weil die Eintretensdebatte schon angelaufen ist. Ich möchte deswegen zwei Bemerkungen machen. Erstens will auch die Minderheit ein Abkommen mit Korea. Alle Anträge, welche die Minderheit stellt, auch der Ordnungsantrag, werden in der Meinung gestellt, dass wir ein Abkommen mit Korea wirklich wollen. Wir wollen ein bilaterales Abkommen mit Korea, auch im Wissen, dass wir multilateralen Abkommen generell den Vorzug geben, dass sie höhere Priorität haben. Aber Ergänzungen, bilaterale Abkommen - vor allem auch mit Korea -, sind erwünscht. Wir reden hier zweitens auch nicht, wie beim Eintreten erwähnt worden ist, über die Konformität mit den europäischen Patentabkommen. Darum geht es nicht, schon gar nicht in meinem Ordnungsantrag. [PAGE 260]

1. Der Minderheitsantrag lautet: Wir sollten das Geschäft verschieben, bis die Reform des Patentgesetzes abgeschlossen ist. Die Situation stellt sich wie folgt dar: Im bilateralen Abkommen zwischen der Efta und Korea gibt es Überschneidungen inhaltlicher Art mit der Patentgesetzgebung. Das geistige Eigentum ist angesprochen, die Landwirtschaft, die Tierhaltung, die Medikamente, Generika usw.; es gibt Überschneidungen. Das schweizerische Patentgesetz liegt jetzt gerade zur Revision auf dem Tisch der Kommission für Rechtsfragen. Es ist doch völliger Unsinn, wenn wir jetzt über ein bilaterales Abkommen Präjudizien schaffen für die Reform des Patentgesetzes. Das ist die Rechtsordnung und auch den Rechtsetzungsprozess auf den Kopf gestellt.

Entgegen den Ausführungen der Kommissionssprecher gibt es tatsächlich verschiedene Passagen im bilateralen Abkommen, welche über das jetzige Patentgesetz hinausgehen und die in der Kommission für Rechtsfragen eingehend diskutiert werden müssen. Da ist zum Beispiel eine Regelung, welche die Einführung von Generika hinauszögern kann. Es ist im bilateralen Abkommen die Rede von einer Prüfungsdauer, die um fünf Jahre verlängert werden kann. Damit wird der Gebrauch, das Auf-den-Markt-Bringen von Generika verzögert. Das ist zum Beispiel in Momenten einer Pandemiegefahr, wie bei Aids, absoluter Unsinn, auch für Korea ist das ein Unsinn. Das muss in der Kommission für Rechtsfragen diskutiert werden.

2. Die schweizerische Patentgesetzgebung sieht keine Regelung bezüglich der Patentierung von Pflanzen und Tieren vor. Das ist gerade ein Gegenstand, der jetzt in der nationalen Reform zur Diskussion kommt und der im bilateralen Abkommen auch schon angesprochen ist. Da würde etwas vorweggenommen, das dann die Kommission für Rechtsfragen nur noch übernehmen könnte. Diese Umkehr, diese Präjudizierung einer laufenden Reform, geht nicht.

Die beantragte Verschiebung lässt sich auch umso mehr und leichter machen, als wir hier nicht einen Wettbewerbsnachteil mit der EU haben. Die EU hat kein Abkommen mit der Republik Korea; es besteht deswegen auch keine Dringlichkeit, hier vonseiten der Efta einen Wettbewerbsnachteil auszugleichen. Es ist ein Go-ahead-Abkommen; die Efta geht hier voraus.

Ich bitte Sie: Bleiben wir bei unserer Ordnung, und gehen wir diesem bilateralen Abkommen mit der Revision unseres Patentgesetzes voraus.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.

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