Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2006-03-20
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-20
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit der Kommission, lehnt also beide Minderheitsanträge ab und ist für Streichung von Absatz 4 in Artikel 3c.
Artikel 3c regelt das Verfahren bei der Früherfassung, die Aufgaben und Pflichten der IV-Stelle sowie der Versicherten. Es geht dabei nicht um medizinische Fragen, sondern um das Verfahren und vor allem darum, ob die versicherte Person bereit ist mitzumachen. Dafür braucht es keinen Arzt und keine medizinischen Diagnosen. Dieser Absatz 4 würde das Verfahren verkomplizieren, ist in diesem Zusammenhang systemfremd und daher abzulehnen.
Wir lehnen aber ebenso auch die Minderheit II ab. Auch diese Bestimmung ist in diesem Zusammenhang systemwidrig. Die Pflichten der versicherten Personen sind in Artikel 7 geregelt, und der neue Artikel 7b sieht Sanktionsmassnahmen vor, unter anderem auch eine Kürzung oder Verweigerung der Leistung, wenn die versicherte Person ihre Mitwirkungspflichten verletzt. Ihre Mitwirkungspflichten sind auch in Artikel 7 geregelt. Sie muss alles Zumutbare unternehmen, um die Dauer und das Ausmass der Arbeitsunfähigkeit zu verringern. Der Sanktionsartikel 7b genügt, um im Falle von Pflichtverletzungen Rentenkürzungen vornehmen zu können. Es braucht daher keine zusätzlichen Bestimmungen in Artikel 3c unter dem Titel "Verfahren".
Beide Minderheitsanträge zu Artikel 3c sind überflüssig, würden den Vollzug verkomplizieren und sind daher abzulehnen. Die CVP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit und empfiehlt Ihnen, dies auch zu tun.