Lexipedia

Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2006-03-21

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen im Namen der SP-Fraktion ebenfalls, der Mehrheit zu folgen. Das Hauptprinzip der IV heisst Eingliederung vor Rente, und wenn dieses Prinzip irgendwo Sinn machen soll, dann sicher bei Kindern und Jugendlichen. Die Massnahmen, die für Versicherte im Kindes- und Jugendalter im Rahmen der IV getroffen werden, müssen umfassend und differenziert sein. Sie dürfen sich nicht ausschliesslich auf die Behandlung der Krankheit im engeren Sinne ausrichten, sondern müssen die Wiedereingliederung ins Zentrum setzen.

Wenn die Minderheit hier auf die Krankenversicherung verweist, greift das eben zu kurz. Gerade mit den Beschränkungen auf die KVG-Leistungen würden nämlich die möglichen Behandlungsmassnahmen stark eingeschränkt, dies mit dem Risiko, dass die Ausbildungs- und Berufslaufbahn durch die ungenügend behandelte Krankheit erschwert ist, also dass die Wiedereingliederung nicht gelingt.

Ich möchte das etwas anschaulicher und konkreter am Beispiel des Ritalins bzw. des Krankheitsbildes des Aufmerksamkeitsdefizits zeigen. Die zunehmende Verschreibung von Ritalin beunruhigt weite Kreise. Gerade aus Kreisen der SVP-Fraktion werden dazu immer wieder Vorstösse lanciert mit der Forderung, die Anwendung von Ritalin strenger zu überwachen, Ritalin weniger einzusetzen. Auch auf der politischen Linken werden Vorbehalte gegen diese Tendenz vorgebracht, sogenannt schwierige Kinder einfach mit Psychopharmaka ruhig zu stellen. Es ist hier sicher nicht der Ort, um diese Frage abschliessend zu diskutieren, doch eines ist klar: Wenn wir hier der Minderheit Hassler folgen, verstärken wir genau diese Tendenz zu mehr medikamentösem Einsatz in der Behandlung unruhiger Kinder. Es ist mir deshalb auch unverständlich, weshalb ausgerechnet die SVP-Fraktion diesen Minderheitsantrag stellt.

Das Beispiel der sogenannten ADHS-Kinder zeigt den Unterschied zwischen dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Mehrheit. Kinder, bei denen dieses Krankheitsbild erst nach dem neunten Lebensjahr diagnostiziert wird, hätten keinen Anspruch mehr auf umfassende Leistungen im Rahmen der IV, sondern eben nur noch auf Leistungen im Rahmen des KVG. Damit aber würden viele Leistungen, die auf das soziale Umfeld, auf die gesellschaftliche Integration, auf die Lernentwicklung dieser Kinder Einfluss nehmen, nicht mehr finanziert. Das würde die Integration, die Eingliederung, dieser Kinder erschweren. Die Konzentration auf eine reine Medikamentenbehandlung würde steigen. [PAGE 351]

Das ist eine Tendenz, die wir nicht unterstützen sollten, und deshalb müssen wir der Mehrheit folgen. Ich bitte Sie darum.