Wehrli Reto · Nationalrat · 2006-03-22
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-22
Wortprotokoll
Artikel 28 klärt den Rentenanspruch und hat in der Kommission zu grösseren Diskussionen geführt. Vor allem am Wort "voraussichtlich" in Buchstabe a von Absatz 1 schieden sich die Geister bzw. die Kommissionsmitglieder. Der Bundesrat hat in seiner ursprünglichen Fassung vorgesehen, dass Anspruch auf eine Rente hat, wer seine Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wiederherstellen, erhalten oder verbessern kann. Die Minderheit befürchtete, dass mit dieser Formulierung Personen mit instabilen Krankheitsbildern von der Rente ausgeschlossen werden, weil beispielsweise bei einem Krankheitsverlauf in Schüben der Anspruch auf eine Rente nie gegeben sei. Diese Befürchtung hat die Kommission aus dem Weg geräumt, indem sie das Wort "voraussichtlich" aus dem Entwurf des Bundesrates gestrichen hat. Die Kommission ist damit auch den Behindertenverbänden entgegengekommen, nachdem diese befürchtet haben, dass eben dieses Wort "voraussichtlich" Rentenentscheide bis in alle Ewigkeit verschieben könnte. Das wäre falsch. Ich kann sagen, dass aufgrund mehrerer Gespräche auch mit Vertretern von Behindertenverbänden in diesen Kreisen jetzt mindestens teilweise Akzeptanz bezüglich der nun vorliegenden Version besteht.
Ich möchte an dieser Stelle betonen: Es geht der Kommission bei Buchstabe a nicht darum, gewisse Versicherte mit gewissen Krankheitsbildern von vornherein von einer Rente auszuschliessen. Wäre das so einfach möglich und politisch so klar umsetzbar, wäre dieser Vorschlag sicher gekommen, aber er liegt ja gar nicht auf dem Tisch, sondern es geht hier wieder um den Grundsatz "Eingliederung vor Rente". Der Entscheid über die Rente wird getroffen, wenn alle Abklärungen gemacht wurden, jedoch - und das ist wichtig - bevor die Integrationsmassnahmen abgeschlossen sind. Somit kommen die Personen, die Eingliederungsmassnahmen in Angriff nehmen, mit der richtigen Einstellung in die Eingliederung. Sie wissen nämlich bereits, dass sie keine Rente erhalten, und sie wissen, woran sie sind.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Mit ihrem Antrag zu Buchstabe c begeht die Minderheit einen Systemfehler. Auch hier kann wieder auf das Stichwort "Eingliederung vor Rente" verwiesen werden. Wie eben ausgeführt, muss der Rentenentscheid gefällt werden, bevor die Versicherten an Eingliederungsmassnahmen teilnehmen. Die Erfahrungen der IV-Stellen bestätigen eben, dass diese zukunftsorientierte Perspektive richtig ist. Solange die Versicherten nicht wissen, ob sie eine Rente erhalten oder nicht, so lange werden sie versuchen zu beweisen, was sie alles nicht können. Somit erhalten tendenziell mehr Betroffene eine Rente, und es verzichten mehr Betroffene auf eine Eingliederung, als eigentlich nötig wäre.
Die Formulierung der Minderheit bei Buchstabe c steht im Gegensatz zu den Erfahrungen in der Praxis; sie ist vergangenheitsorientiert. Die Mehrheit lehnt deshalb auch diesen Antrag ab.
Gestatten Sie mir schliesslich noch eine Bemerkung zur immer wieder diskutierten Reduktion der Rentenzahlen in den letzten beiden Jahren. Ausgangspunkt ist das Jahr 2003. Es wird jetzt geltend gemacht, man hätte bereits eine Reduktion der Neuberentungen von 18 bis 20 Prozent. Ich habe es in der Eintretensdebatte bereits gesagt: Ein guter Teil dieser Reduktion ist auf eine Systemumstellung zurückzuführen, indem vom Vorbescheid- auf das Einspracheverfahren umgestellt wurde. Ein guter Teil dieser Reduktion ist rein statistischer Natur, und diese Fälle werden phasenverschoben wieder in den Statistiken auftauchen. Wir haben also längst nicht diesen angeblichen Erfolg, wie er jetzt immer wieder diskutiert wird.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, ihren Antrag zu Buchstabe a anzunehmen und die beiden Anträge der Minderheit zu den Buchstaben a und c abzulehnen.