Borer Roland F. · Nationalrat · 2006-03-22
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-22
Wortprotokoll
Namens der SVP-Fraktion teile ich Ihnen mit, dass wir bei Artikel 36 die Mehrheit unterstützen.
Es ist viel gesagt worden über Rentenkürzungen; es ist gesagt worden, dass der Karrierezuschlag nötig sei. Es sind aber auch einige Dinge nicht gesagt worden, die man an dieser Stelle sagen müsste. Ich staune vor allem, dass die Kreise, die möglichst rasch in die EU wollen, nicht sagen oder bewusst verschweigen, dass in der EU ganz andere Wartefristen gelten. In der EU haben wir zum Teil, und das ist heute schon fast der Regelfall, Beitragszahlungsfristen von fünf Jahren, bis man im Falle von Invalidität rentenberechtigt ist. So gesehen ist die Anpassung in der Schweiz von einem Jahr auf drei Jahre, wie das die Mehrheit verlangt, für uns durchaus sinnvoll und akzeptabel.
Wir wissen auf der anderen Seite auch, dass mit dieser Einjahresfrist eine Kategorie, die oft Gesuche stellt, gerade im Bereich der Invalidenleistungen zum Problem werden kann, und das sind die Asylsuchenden. Wir stehen dazu, dass wir die Invalidenversicherung sanieren wollen; nicht indem wir von den Beitragszahlern immer mehr verlangen, sondern wir [PAGE 384] müssen auch über die Leistungen und die Leistungsberechtigung diskutieren.
Nun zum Problem des Karrierezuschlags: Auch hier wird der Öffentlichkeit weisgemacht, dass es um Einsparungen gehe, um Sparmassnahmen auf dem Buckel der Invalidenrentenbezüger. So stimmt das eigentlich nicht. Es ist ein Faktum, es ist eine Tatsache, dass wir für Härtefälle in diesem Bereich die Ergänzungsleistungen haben. Und die Ergänzungsleistungen sind nicht Almosen; die Ergänzungsleistungen sind Leistungen, die an Berechtigte ausbezahlt werden. Es geht nicht an, dass man an die Ergänzungsleistungsbezüger jetzt immer das Signal aussendet, sie seien eigentlich Almosenempfänger.
Wenn wir über Leistungskürzungen sprechen wollen oder wenn wir über tatsächliche Leistungen sprechen wollen, dann müssen wir endlich auch über die vernetzten Sozialversicherungssysteme sprechen, die wir haben.
Als wir die IV auf der Basis der heute gültigen Leistungen schufen, war es etwa 0,4 Prozent der Bevölkerung, die IV-Leistungen bezog; 0,4 Prozent! Die Zahlen sehen heute anders aus. Wir können schlichtweg nicht mehr alle Wünsche erfüllen, und vor allem sind wir in Zukunft darauf angewiesen, dass wir die Leistungen aller Sozialwerke zusammenzählen und nicht in jedem einzelnen Sozialwerk versuchen, das Maximum herauszuholen. Das werden die Prämienzahler und Prämienzahlerinnen mittelfristig nicht mehr finanzieren.
Ich bitte Sie also, hier den moderaten Vorschlägen des Bundesrates und der Mehrheit der SGK zuzustimmen.