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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2006-03-22

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen im Namen der SP-Fraktion, die Kürzungen der Kinderrenten abzulehnen, jedoch Anpassungen, wie sie Frau Egerszegi für den Bereich der Überversicherung vorgeschlagen hat, zu unterstützen.

Die Frage der Kinderrente ist von grosser sozialpolitischer Tragweite. Allein deshalb erscheint es uns als äusserst riskant, mit so wenigen Grundlagen überhaupt eine Diskussion zu führen. Die Kinderrente der IV ist eng mit der Kinder- und vor allem der Waisenrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung gekoppelt. Änderungen in diesem Bereich hätten also enorme Auswirkungen. Solche Änderungen anzupeilen, ohne seriöse Grundlagen, ohne Vernehmlassung, ohne Konsultation der Expertenkreise, ist schlicht nicht zu verantworten. So viel zum Grundsätzlichen.

Nun zum Inhalt: Was sind Kinderrenten? Was sind Kinderzulagen? Weshalb ist es nicht zulässig, die Kinderrenten mit dem Argument anzugreifen, sie müssten sich den Kinderzulagen annähern, das heisst, die Kinderrenten müssten gesenkt werden? Hinter beiden Leistungstypen - Kinderrenten und Kinderzulagen - stehen die hohen Kosten, welche Kinder verursachen. Weder Kinderzulagen noch Kinderrenten decken diese vollumfänglich ab, und doch besteht ein bedeutender Unterschied zwischen den beiden Leistungstypen. Bei den Erwerbstätigen geht man gemeinhin davon aus, dass ein Lohn auch noch für den Unterhalt von Kindern reichen sollte. Die Kinderzulagen sind also nur eine relativ bescheidene Lohnergänzung. Die IV-Rente hingegen bemisst sich nur an den Lebenshaltungskosten der behinderten Person und bezieht nicht von Anfang an auch noch Verpflichtungen gegenüber Kindern mit ein. Damit will man verhindern, dass an alle Behinderten Renten ausbezahlt werden, die auch noch den Unterhalt von Kindern decken könnten, unabhängig davon, ob diese Behinderten auch tatsächlich solche Verpflichtungen haben. Wenn jedoch eine Person IV-Rente bezieht und tatsächlich den Unterhalt von Kindern bestreiten muss, sollen ausreichende und gezielte Zuschüsse in Form von Kinderrenten ausbezahlt werden. Damit will man eine gezielte Unterstützung jener erreichen, die tatsächlich Verpflichtungen Kindern gegenüber haben.

Nun stimmt es, dass es auch unter den Erwerbstätigen immer mehr Menschen gibt, die knapp so viel verdienen, dass sie gerade ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den Unterhalt der Kinder. Diese Eltern wären ebenfalls, ähnlich wie IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger, auf höhere Kinderzulagen angewiesen. Die Lösung des Problems kann aber natürlich nicht darin liegen, sogenannte Gerechtigkeit herzustellen, indem die Kinderrenten der IV gekürzt werden. Statt bestehende Probleme zu lösen, würden damit neue geschaffen. Eine gerechte Lösung müsste vielmehr darin bestehen, dass auch für die betroffenen Erwerbstätigen Verbesserungen erreicht werden, zum Beispiel mit Ergänzungsleistungen.

Würden die Kinderrenten der IV nach dem Antrag der Minderheit gekürzt, würden in vielen Familien, in denen ein Elternteil eine IV-Rente bezieht, grosse Lücken entstehen. Dies würde insbesondere Familien betreffen, in denen ein Elternteil früh im Leben auf eine Rente angewiesen ist, also zu einem Zeitpunkt, bis zu dem in der zweiten Säule noch nicht viel angespart werden kann.

Auf die grundsätzliche Tragweite einer solchen Kürzung habe ich eingangs schon hingewiesen. Zur Frage der Überversicherung hat Frau Egerszegi bereits Ausführungen gemacht.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.

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