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preparatory:AB 63999

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-22

Wortprotokoll

Mit dem Stehenlassen der Initiative eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, scheint der Minderheit erstens einmal aus Gründen der ökonomischen Abläufe nicht sinnvoll zu sein. Die beiden Initiativen sind ja unterdessen seit drei Jahren hängig. Erste Schwierigkeiten mit dem Artikel 33 des Heilmittelgesetzes sind meines Erachtens durch Rechtsentscheide geklärt; bei anderen ist man, wie es die Kommissionssprecher gesagt haben, auf dem Weg zu einer Klärung. Es ist sicher nicht zweckmässig, sich mit Gesetzeskorrekturen zu beschäftigen und damit neue Unsicherheiten hervorzurufen. [PAGE 420]

"Versprechen und Annehmen geldwerter Vorteile" heisst ja der Titel dieses Artikels 33 HMG. Im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln ist zu beachten, dass es zwei Probleme gibt, die auch mit einer geänderten Formulierung, wie sie die Initiativen verlangen, nicht beseitigt werden können: Es besteht erstens ein Verschreibungsmonopol, teilweise direkt mit dem Verkauf verbunden, und zweitens ist der Verkauf an eine eingegrenzte, enge Berufsgruppe gebunden. Diese Ausgangslage, ein Monopol erster Güte, ist mit Interessenkonflikten belastet. Das ist gar nicht anders möglich.

Die Vorschläge der beiden Standesinitiativen vermögen aus meiner Sicht nicht, daran Wesentliches zu ändern. Ich nehme nun nicht an, dass jemand deswegen das Verschreibungsmonopol der Ärzte oder das Verkaufsmonopol von Ärzten und Apothekern abschaffen will. Hier liegt nämlich der Kern des Problems verschreibungspflichtiger Medikamente. Sie sind nun einmal nicht frei von unangenehmen Fehlanreizen.

Der Ständerat hat aufgrund des Standes der Rechtsentscheide richtig entschieden und gesagt: Wir schreiben diese beiden Standesinitiativen ab. Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Minderheit und damit dem Ständerat zu folgen und eine unnötige Differenzbereinigung zu vermeiden.