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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2006-03-22

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Die beiden Standesinitiativen haben die gleiche Stossrichtung und verlangen eine Änderung von Artikel 33 des Heilmittelgesetzes (HMG). Preisrabatte auf Medikamente, die in Apotheken, Drogerien oder Spitälern abgegeben werden, sollen ausdrücklich erlaubt sein unter der Bedingung, dass sich die Rabatte direkt auf die Preise auswirken, welche den Patienten und Patientinnen verrechnet werden.

Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 4. Oktober 2004 den Standesinitiativen Genf und Wallis Folge gegeben, wie es zuvor bereits der Ständerat getan hatte. Damit wurde die SGK des Ständerates beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, welche den Anliegen der Standesinitiativen Rechnung trägt. Am 14. Juni 2005 hat der Ständerat die Standesinitiativen abgeschrieben mit der Begründung, dass das Anliegen der Standesinitiativen an Brisanz verloren habe, insbesondere weil die Pharmaunternehmen den Spitälern wieder Rabatte im früheren Umfang gewähren würden. Zudem sei eine Rechtspraxis am Entstehen.

Unsere SGK hat die beiden Standesinitiativen am 11. November 2005 beraten und beantragt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen, sie nicht abzuschreiben. Die Kommissionsminderheit hat sich den Argumenten des Ständerates angeschlossen: Kostengründe sowie die Entschärfung der Situation in den Spitälern und die Entwicklung einer Rechtspraxis würden es rechtfertigen, die Initiativen abzuschreiben. Eine Abschreibung der Initiativen würde die Räte nicht daran hindern, wenn nötig das Problem der Rabattgestaltung von Medikamentenpreisen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen aber, die Standesinitiativen nicht abzuschreiben.

Es trifft zwar zu, dass sich die Situation für die Spitäler entschärft hat, nachdem die Pharmaunternehmen wieder Rabatte gewähren. Das eigentliche Ziel dieser Vorschrift, die Schaffung von Transparenz und Unabhängigkeit bei der Verschreibung sowie die Verhinderung missbräuchlicher Beeinflussung und Korruption, haben wir aber noch nicht erreicht. In diesem Punkt besteht keine Rechtsicherheit, im Gegenteil: Eine Rechtspraxis beginnt sich erst zu entwickeln. Was die Zulässigkeit geldwerter Vorteile angeht, besteht nach wie vor grosse Unsicherheit. Im Bereich der Rabattgewährung haben wir keine Transparenz, im Gegenteil: Wir haben beispielsweise Kenntnis vom Versandhandel, wo Ärzte in Abhängigkeit von Menge und Preis der Medikamente Mengenrabatte oder andere geldwerte Vorteile erhalten. Genau das wollen wir nicht. Rabatte müssen den versicherten Prämienzahlenden zugute kommen. Abgesehen davon haben diese Anreizsysteme eine völlig falsche Wirkung, indem sie nämlich eine Mengenausweitung provozieren. Die Kommissionsmehrheit ist daher der Meinung, dass wir als Gesetzgeber aktiv werden und Artikel 33 HMG präziser formulieren müssen und nicht zuwarten dürfen, bis sich eine Gerichtspraxis entwickelt hat.

Die Verwaltung hat der SGK des Ständerates im Mai 2005 eine Neuformulierung von Artikel 33 HMG präsentiert, welche begrifflich klarer wäre, eine Verbesserung der Transparenz in Bezug auf die Ausweisung von Rabatten und Vergünstigungen vorsehen und eine Ausweitung des Regelungsbereiches dieses Artikels auf den Handel mit Medizinprodukten generell vorschlagen würde. Mit der Abschreibung der Standesinitiativen würden wir diese weitere Diskussion einer Neuformulierung abblocken und eine bessere gesetzliche Regelung der Korruptionsbekämpfung verunmöglichen.

Am 4. Oktober 2004 hat der Nationalrat den beiden Initiativen Folge gegeben. Seither hat sich an der Situation und an der Auslegung von Artikel 33 HMG nichts geändert. Die Unsicherheiten sind die gleichen wie damals.

Es gibt daher noch keinen Grund, die Initiativen abzuschreiben. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diese Initiativen nicht abzuschreiben.