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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-03-22

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-22

Wortprotokoll

Ich habe wenig Mühe, diesen Antrag der Minderheit zu unterstützen.

Es sind zwei Ziele in diesem Antrag, die angestrebt werden. Einerseits ist es die Verkehrssicherheit - darüber wurde bereits gesprochen -; Zweifel an der Fahrtüchtigkeit werden ja dort vor allem durch die neueren Krankheitsbilder - psychische Leiden, Schleudertrauma, Rückenbeschwerden - hervorgerufen, und es rechtfertigt sich in diesem Zusammenhang, die Verkehrstauglichkeit der betreffenden Person infrage zu stellen. Andererseits geht es auch um die Glaubwürdigkeit der Invalidenversicherung. Es ist leider so, dass bald jeder jemanden mit einer IV-Rente kennt. Dieser kommt in allen Lebensbereichen zurecht, nur mit dem regelmässigen Erwerb nicht. Das ist natürlich ausserordentlich ärgerlich.

Wenn nun jemand vom Stress an der Arbeit überfordert ist, darf man die Frage aufwerfen, ob er den hohen Anforderungen, die das Führen eines Verkehrsmittels an ihn stellt, noch gewachsen ist. Auch bei gesundheitlichen Einschränkungen mit kurzfristiger Aussicht auf Genesung raten Ärzte jeweils vom Führen von Fahrzeugen ab. Selbstverständlich ist das so, weil eine gesundheitliche Einschränkung hin und wieder vorkommen kann. Bei der IV hingegen wird die Einschränkung am Arbeitsplatz untersucht und allenfalls bejaht. Die Fahrtüchtigkeit aber - das Führen eines Fahrzeuges ist möglicherweise anspruchsvoller als die Arbeit - ist hingegen kein Thema.

Der Antrag Wehrli beauftragt die IV, diese Frage einer Prüfung zu unterziehen, und das scheint uns richtig zu sein. Wir werden den Minderheitsantrag unterstützen.

Zuhanden von Herrn Fasel kann ich sagen, dass sein Anliegen, die Frage nach der Sozialversicherungsaufgabe, bereits mit einer Motion aufgenommen ist. Es ist Kollege Fasel möglicherweise entgangen, dass der Bundesrat eine entsprechende Motion, die eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes verlangt, bereits entgegengenommen hat. Hier spielt also die von Ihnen angesprochene fehlende Verbindung entgegen Ihrer Meinung bereits.

Das ist ein weiterer Grund, diesem Minderheitsantrag die Zustimmung zu geben.