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Binder Max · Nationalrat · 2006-03-23

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-23

Wortprotokoll

Herr Hämmerle, es gibt auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die keine Petition einer Boulevardzeitung unterschrieben haben und das auch nie tun werden. Ich kann Ihnen sagen, dass ich einer von ihnen bin.

Es geht hier aber heute nicht um die Boulevardzeitung, sondern es geht um ein ernsthaftes Problem. Es wurde angetönt: Es geht hier eigentlich um den Grundsatz der Bewilligung und Aufsicht - soll dies getrennt werden, oder soll dies allenfalls nur der Staat tun können? Auch unserer Fraktion geht es nicht - ich betone das ausdrücklich - um eine schlechtere Sicherheit. Sicherheit, gerade in diesem Bereich, ist ein ganz zentrales Anliegen; sie hat wahrscheinlich die höchste Priorität. Es geht nicht darum, die Sicherheit hier nun zu vermindern. Uns geht es tatsächlich um den Grundsatz: Soll und kann nur der Staat diese Aufsicht ausüben? Es geht ja nicht um die Bewilligung, sie ist hier eigentlich nicht tangiert; es geht im Wesentlichen um die Aufsicht.

Herr Hämmerle, Sie haben zwar richtig zitiert, aber nicht vollständig. In diesem Artikel 6 will auch die Minderheit in Absatz 1, dass in den Bewilligungsverfahren die sicherheitsrelevanten Aspekte risikoorientiert beurteilt werden. Diesen Absatz 1 des Minderheitsantrages haben Sie unterschlagen; er ist praktisch identisch mit jenem der Mehrheit. Es geht lediglich um den Absatz 2.

Wir sind ganz klar der Meinung, dass eine akkreditierte Stelle die entsprechende Kompetenz ausweisen muss; sie muss über das Wissen verfügen. Sie sagen, es sei nicht klar, ob das eine oder mehrere Stellen seien. Es heisst nicht: eine einzige Stelle, sondern es heisst: eine Kontrollstelle; es können vielleicht auch zwei Stellen sein. Die akkreditierende Stelle ist das BAV, insofern ist der Staat nicht ausgehebelt. Das BAV muss diese Stelle letztlich akkreditieren; es ist [PAGE 433] letztlich die Akkreditierungsstelle für das Unternehmen, das dann diese Aufsicht ausübt.

Wir haben festgestellt - das habe ich auch von gewissen Seilbahnen gehört -, dass es in der Praxis oft Probleme gibt, weil die Bewilligungsbehörde gleichzeitig auch die Aufsicht ausübt. Das heisst natürlich, dass diese Bewilligungsbehörde, wenn sie gleichzeitig die Aufsicht ausübt, dauernd noch zusätzliche Gutachten einfordert. Diese Vermischung, meinen wir, ist eigentlich der Sache nicht dienlich. Deshalb stimmen wir hier bei Artikel 6 der Minderheit Vollmer zu; dieser Artikel hängt ja mit Artikel 23 zusammen.

Herr Bundespräsident Leuenberger hat gesagt, das sei letztlich auch die Philosophie des Bundesgesetzes über die Reorganisation der Sicherheitsaufsicht. Zumindest in der Kommission wurde dieser Punkt nicht ausgeführt; man hat uns nur gesagt, es werde sich aufgrund jenes Gesetzes keine Änderung ergeben und man werde die Anpassung dann in der Verordnung vornehmen. Dazu muss ich sagen: Es ist schade, dass jenes Gesetz nicht bereits vorliegt und damit letztlich nicht als Pilotgesetz für das Gesetz, das wir heute beraten, dienen kann.

Ich bitte Sie also, hier und dementsprechend auch bei Artikel 23 der Minderheit zu folgen.