Marti Werner · Nationalrat · 2006-03-23
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Neben der Frage der Sicherheit ist die Frage des Rückbaus eine der entscheidenden Fragen, die es in diesem Gesetz zu regeln gilt. Ich gehe davon aus, dass selbst die Branche, die hier ja direkt vertreten ist, ein grosses Interesse am Rückbau hat. Ein Seilbahnbetreiber kann ja kein Interesse daran haben, dass die Landschaft, von der er profitiert und für die er die entsprechenden Bahnen erstellt, durch nichtbetriebene Seilbahnen verschandelt wird. Wenn wir alle dieses Interesse haben, müssen wir im [PAGE 440] Gesetz die Instrumente dafür schaffen, dass es auch durchgesetzt werden kann.
Herr Jermann, der Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline hat den Mangel nicht, den Sie geschildert haben. Die Minderheit hat die eine Verbesserung, die der Ständerat angebracht hat, aufgenommen: Teile, die anders genutzt werden können, müssen nicht rückgebaut werden. Und die Minderheit hat einen Mangel der ständerätlichen Fassung korrigiert. Sie hat den Zeitpunkt genauer definiert, zu dem der Rückbau durchgesetzt werden kann. Lesen Sie die beiden Varianten: Der Ständerat und die Mehrheit schlagen den Rückbau vor, wenn der Betrieb "definitiv eingestellt" wird, der Bundesrat und die Minderheit Fehr Jacqueline für den Zeitpunkt, zu dem die Seilbahn "nicht mehr betrieben" wird. "Nicht mehr betreiben" ist ein objektiver Tatbestand. "Definitiv einstellen" ist ein subjektiver Tatbestand. Und wir müssen Rechtsfolgen doch an objektive Tatbestände knüpfen, damit sie auch überprüft werden können. Wenn Sie die Rechtsfolgen an einen subjektiven Tatbestand wie "definitiv einstellen" knüpfen, das heisst es dem Unternehmer überlassen, zu sagen, dass er jetzt definitiv einstellt, wird der Staat immer hinterherhinken. Dann haben wir die Vollzugsprobleme, auf die Frau Teuscher hingewiesen hat. Dann können nämlich die Seilbahnbetreiber die definitive Einstellung so lange hinausschieben, bis ein Rückbau aus finanziellen Gründen für die entsprechende Gesellschaft nicht mehr möglich ist. Ich würde doch darauf hinweisen, dass man nicht blauäugig sein und hier erzählen darf, dass es in diesem Bereich nie einen Konkurs geben kann. Das wäre die erste Branche, in der Unternehmer nicht Konkurs machen würden.
An der Frage, wie dieses Problem gelöst werden soll, scheiden sich die Geister. Da sind auch wir nicht geschlossen einer Meinung. Die beste Lösung wäre, den Unternehmen eine Versicherungspflicht aufzuerlegen; das heisst, dass sich das einzelne Unternehmen für den Fall, dass es dieser Rückbaupflicht nicht mehr nachkommen kann, versichert, sodass die Mittel für diesen Fall vorhanden sind.
In der Kommission ist uns gesagt worden, dass das relativ schwierig sei, dass es keine Versicherungen gebe, die solche Instrumente zur Verfügung stellen würden. Das widerspricht an und für sich dem, was Herr Vollmer gesagt hat. Wenn die Unternehmen nicht Konkurs gehen, sollte jede Versicherung ein Interesse daran haben, solche Policen abzuschliessen. Das wäre die beste Variante, denn dann würde die Verantwortung beim einzelnen Unternehmen bleiben und nicht auf die gesamte Branche verteilt. Anders als die Minderheit Teuscher unterstützen wir diese Lösung teilweise, weil damit zumindest eine Differenz zum Ständerat geschaffen wird und weil damit noch eine Verbesserung der Lösung dieses Problems erreicht werden kann.
Entscheidend scheint mir dann aber doch zu sein, dass wir zumindest dem Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline zustimmen, weil damit der Zeitpunkt und die Ausgangslage klar definiert werden und wir als Parlament nicht einfach blauäugig den Zeitpunkt, in welchem der Staat intervenieren muss oder kann, den Unternehmen überlassen. Damit machen wir nämlich noch ein Weiteres: Wir setzen uns der Gefahr aus, dass schlussendlich der Staat selbst, der nicht handeln kann, beim Rückbau die entsprechenden Kosten übernehmen muss.