Binder Max · Nationalrat · 2006-03-23
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-23
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion wird hier bei Artikel 19 der Mehrheit zustimmen und dementsprechend auch bei Artikel 21.
Der Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline besagt ja, dass eine Bahn rückgebaut werden muss, wenn sie nicht mehr betrieben wird. Es wurde gesagt, dass der Zeitpunkt klar definiert sei. Aber es kann ja durchaus Bahnen geben, die aus irgendeinem Grund einmal nicht betrieben werden. Es gibt verschiedene Gründe hierfür: Die Konzession läuft vielleicht aus, und man hat sich mit den Konzessionsbehörden noch nicht auf eine neue geeinigt; es kann sein, dass diese Bahn dann nicht betrieben wird. Es kann allenfalls auch finanzielle Gründe geben, dass eine Bahn während einer gewissen Zeit nicht betrieben wird; dann kann sie aber durchaus von einer anderen Gesellschaft übernommen und wieder betrieben werden.
Deshalb meine ich, dass dieser Zeitpunkt falsch ist. Hier wird man unter Umständen verpflichtet, Werte und Anlagen zu vernichten, die allenfalls auch wieder in Betrieb genommen werden. Deshalb sind wir klar der Meinung, der Beschluss des Ständerates sei richtig, wo gesagt wird: Wenn der Betrieb der Bahn definitiv eingestellt wird, dann soll sie rückgebaut werden.
Für uns ist aber eigentlich der zweite Satz in Artikel 19 wichtig - das haben auch Herr Marti und Frau Fehr gesagt, hier sind wir uns einig -, dass die Behörden hier entscheiden, inwiefern und inwieweit dieser Rückbau erfolgen muss. Frau Fehr hat hier vom allenfalls unsinnigen Rückbau einer Talstation gesprochen; ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen: Es kann durchaus auch unsinnig sein, dass man irgendwo auf einem Felsen oben einen Betonsockel eines Mastes raussprengt. Auch das wäre, meine ich, unverständlich. Deshalb ist es richtig, dass dann die Behörde entscheidet, in welchem Ausmass eine solche Bahn rückgebaut werden soll.
Im Übrigen kann ich feststellen, dass es durchaus auch im Sinne des Anliegens von Herrn Marti ist, dass die Betreibergesellschaften - wahrscheinlich nicht nur von sich aus, sondern vielleicht auch auf Druck der Tourismusregion - gedrängt werden, eine eingestellte Bahn rückzubauen. Also, wenn ich recht orientiert bin und mich recht erinnere, ist z. B. die Luftseilbahn von Savognin nach Radons rückgebaut worden, weil die Konzession abgelaufen war. Man hat mehr in die Sessellifte investiert, und die direkte Verbindung Savognin-Radons wurde rückgebaut. Das hat mich einigermassen geärgert. Ich war zwanzig Jahre dort in den Ferien - jeweils nicht das ganze Jahr natürlich. Aber das Beispiel zeigt, dass es die Verpflichtung in dieser Art und Weise eigentlich nicht braucht.
Katastrophal und absurd ist aus unserer Sicht dann aber der Antrag der Minderheit Teuscher. Es kann nicht angehen, dass eine ganze Branche hier einen Fonds äufnen muss, um allenfalls konkursite Unternehmen dann zu stützen, damit der Rückbau in den ursprünglichen Zustand gewährleistet ist. Es ist klar, dass das Mittel binden würde. Das würde dann aber auch auf der anderen Seite heissen, dass wahrscheinlich die Gebühren für die Benutzer aufschlagen müssten. Also, die Bahn kann das ja wahrscheinlich aus ihren normalen Erträgen nicht finanzieren.
Deshalb lehnen wir auch den Minderheitsantrag Teuscher - zusammen mit dem Minderheitsantrag Hollenstein zu Artikel 21 - ab und stimmen hier mit der Mehrheit.