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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-03-15

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Die Diskussion führen wir hier eigentlich beim falschen Artikel. Wenn Sie schauen, was da passiert, ist Folgendes zu sehen: Bei Artikel 1 haben wir eine Minderheit, die nicht mehr kongruent ist mit den Minderheiten weiter hinten. Man kann hier durchaus sagen: Lassen wir diese Minderheit stehen, und stimmen wir ihr zu, denn die Grundsätze sind natürlich in den Artikeln 3 bis 11 drin. Hingegen bin ich dann ab Artikel 2 bei der Mehrheit und [PAGE 163] nicht bei der Minderheit. Hier bei Artikel 1 ist es ein semantisches Problem. Ich gebe aber dem Sprecher der Kommission Recht: Wir sollten hier keine Bildungs- und auch keine Stipendiendebatte veranstalten.

Ich höre natürlich jetzt die Argumente von Frau Fetz und Herrn Gentil. Es gibt auch andere Argumente, um nur ein paar aufzuzählen:

1. Rein juristisch: Der neue Artikel in der Bundesverfassung ist eine Kann-Bestimmung, er ist nicht eine Muss-Bestimmung. Geben Sie doch den Kantonen ein paar Jahre Zeit zu zeigen, was sie können; Sie müssen das nicht von vornherein festlegen. Es ist eine Ermächtigung, nicht eine Verpflichtung des Bundes, legislativ tätig zu werden. Wenn ich meinen Kanton anschaue - es ist bei Gott nicht der vermöglichste und der stärkste der Kantone -: Wir sind seit zwanzig Jahren stipendienmässig im Mittelfeld. Das ist eine Frage, die sich einfach aus den Umständen ergibt. Im Kanton Zürich wohnen - sagen wir einmal - 80 Prozent der Studenten in der Agglomeration Zürich. Sie haben erheblich weniger Aufwand zu leisten als einer, der in Appenzell wohnt, nach Zürich studieren geht, dort eine separate Wohnung haben und Miete bezahlen muss; seine Lebenshaltungskosten sind höher. Das haben wir gemerkt und gesagt: Das ist ein Punkt, der dazu führt, dass wir höhere Stipendien als vergleichbare Kantone gewähren müssen. Darum sind wir in der eidgenössischen Mitte. Wenn es nur um die Finanzkraft gegangen wäre, wären wir am Ende aller Kantone gewesen. Ich glaube, so ganz jenseits von Gut und Böse haben die Kantone ihre Stipendienpolitik auch nicht betrieben. Geben wir ihnen also einmal Zeit, das zu tun.

2. Wir sind hier beim NFA und nicht in einer allgemeinen Harmonisierungsveranstaltung, Herr Gentil. Wenn der NFA heissen soll, alles sei zu harmonisieren, dann müssen wir nicht Föderalismus betreiben, dann können wir das direkter haben, dann machen wir den Einheitsstaat - Punkt, fertig, Schluss! Es gibt noch Unterschiede, die durchaus berechtigt oder begründbar sind. Wenn in meinem Kanton die Leute denken, sie hätten zu wenige Stipendien, dann sollen sie im Kanton eine entsprechende Motion machen, eine Einzelinitiative, das genügt. Dann stimmt die Landsgemeinde darüber ab. Wir können doch ohne weiteres immer noch auf dem Standpunkt stehen, dass die kantonalen Souveräne auch noch eine bestimmte Bedeutung haben und sagen können: Was in St. Gallen richtig ist, muss in Appenzell Innerrhoden nicht unbedingt richtig sein.

3. Wir haben mit "Bologna" natürlich Dinge vor uns, die nicht mit zwei, drei Sätzen abgetan werden können. "Bologna" wird für die Nichthochschulkantone auch noch zu einem Kostenschub führen. Ich will Ihnen eines sagen: Für die Nichthochschulkantone sind nicht die Stipendien die hauptsächlichen Probleme, sondern die Beiträge, die wir nach interkantonaler Universitätsvereinbarung bezahlen müssen. Ein Nichthochschulkanton bezahlt pro Phil-I-Studierenden im Jahr einen Betrag in der Grössenordnung von 10 000 Franken an jenen Kanton, der die entsprechende Universität trägt. Für jeden Phil-II-Studierenden bezahlt er 20 000 Franken. Das ist jenseits aller Stipendienhöhen, von denen wir jetzt sprechen. Für jeden Medizinstudenten in den sogenannten klinischen Semestern sind es beinahe 50 000 Schweizerfranken, die wir den Hochschulkantonen überweisen. Das sind Summen!

Die Beiträge meines kleinen Kantons nach interkantonaler Universitätsvereinbarung übersteigen bei weitem seine eigenen Stipendienleistungen. Solche Dinge muss man einmal sehen. Wenn Sie es uns auch noch nehmen, nach unseren Möglichkeiten zu gerieren, uns die Handlungsfähigkeit nehmen, dann machen Sie ein System, bei dem wir am Schluss sagen müssen: Der Bund hat sich auch hier aus der ganzen Finanzierung zurückgezogen, aber er befiehlt weiterhin. Lassen Sie es so, wie es in Artikel 3 Absatz 2 steht: "Er (der Bund) gewährt den Kantonen Beiträge unter der Voraussetzung, dass sie die Artikel 5 bis 11 einhalten." Das ist eine sinnvolle, NFA-gerechte Lösung, und das ist von Artikel 2 an die Fassung der Mehrheit. Bei Artikel 1 können Sie von meiner Sicht aus auch der Minderheit zustimmen; da entsteht kein grosser Schaden. Von Artikel 2 an ist die Mehrheit zu unterstützen.

Wenn man etwas ändern will, so müssen alle Punkte, die ich aufgegriffen und salopp einfach aufgezählt habe, à fond diskutiert werden. Jetzt werden Sie mir vorhalten, ich sei auch in der EDK. Es gibt einen schönen Spruch: "Der Krieg ist zu wichtig, um ihn den Generälen zu überlassen." Aber: Bildung ist zu wichtig, um sie der EDK zu überlassen! (Heiterkeit)