Lexipedia

Leuenberger Ernst · Ständerat · 2006-03-15

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

In dieser Frage herrschte doch einige Verunsicherung in der Kommission. Ich darf Ihnen bekannt geben, dass die Kommission ihren Entscheid mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen getroffen hat, und das ist bei einer Kommission mit 15 Mitgliedern doch immerhin bemerkenswert.

Öffentlicher Regionalverkehr ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen, das ist richtig, und es geht beim Minderheitsantrag einzig darum, festzulegen, wie viel der Bund im Durchschnitt an diese Aufwendungen zahlen soll und wie viel die Kantone im Durchschnitt zahlen sollen. Damit Sie sich ein Bild machen können: Der heutige Bundesbeitrag im Budget macht rund 1,2 Milliarden Franken aus. Das ist also ein sehr, sehr grosser Brocken, der hier zur Diskussion steht, und der Bundesrat sagt denn auch in seiner Botschaft, dass mit seinem Entwurf, den die Mehrheit auch vertritt, etwa 300 Millionen Franken auf Bundesseite weniger ausgegeben werden müssen. Das ist also ein grosser Betrag.

Mein Bedenken, auch gestützt durch die Macht der Erfahrungen, ist, dass man bei diesem Regionalverkehr nicht beliebig rationalisieren und damit Geld einsparen kann. Da gibt es nämlich eine Vorgeschichte. Herr Inderkum hat dargestellt, dass heute im Durchschnitt der Bundesbeitrag über alle Kantone hinweg 69 Prozent ausmacht. Das war nicht immer so. Bis zum Zeitpunkt des "runden Tisches" von 1998 war dieser Bundesbeitrag 75 Prozent, und damals, in einer "Opfernacht", wie ich sage, ist man zum Schluss gekommen, es könnte da noch etwas Spielraum drin sein, es könnte auch durch Rationalisierungsmassnahmen etwas eingespart werden. Das ist in der Zwischenzeit auch passiert und geschehen. Ich will den 75 Prozent nicht nachtrauern. Der Schnee vom letzten Jahr ist vergangen.

Aber ich will Ihnen nur sagen: Lassen Sie sich nicht zur Auffassung verleiten, hier seien beliebig Rationalisierungsgewinne zu erzielen. Das ist schlicht nicht möglich, im Gegenteil: Ich habe im Gegensatz zu den Ausführungen, die die Vertreterin der Verkehrsdirektoren und Verkehrsdirektorinnen in der KVF gemacht hat, Signale aus etlichen Verkehrsunternehmungen, aber auch aus etlichen Kantonen erhalten, dass es schwierig sein dürfte, in allen Kantonen die nötigen zusätzlichen Mittel dann auch freizuschaufeln und diesem Zweck zu widmen, und zwar aus dem ganz einfachen Grund, weil der Schritt jetzt zu gross sei von 69 - wieder im Durchschnitt gesprochen - auf 50 Prozent. Deshalb beantrage ich Ihnen zwar auch einen Schritt in die Richtung des Bundesrates, aber nur von 69 auf 60 Prozent.

Ich weiss, dass man mir das ein bisschen übel nehmen wird, aber ich will einige Zahlen aus einzelnen Kantonen dennoch benennen, und wenn dann in drei, vier Jahren das grosse Heulen und Zähneklappern beginnen sollte, würde ich gerne das Amtliche Bulletin hervornehmen und sagen: Man hat Sie darauf aufmerksam gemacht.

Graubünden hat heute einen Kantonsanteil von 11 Prozent und hat nach heutigen Berechnungen gemäss NFA einen Kantonsanteil von 20 Prozent; Uri hat heute einen Kantonsanteil - das wird Busunternehmungen, Postautos und die Matterhorn Gotthard Bahn im Urner Bereich betreffen - von 13 Prozent, nach NFA dann von 29 Prozent; Obwalden hat heute einen Anteil von 11 Prozent, nach NFA dann von 33 Prozent; der Jura hat heute einen Anteil von 8 Prozent, gemäss NFA dann von 27 Prozent usw. Ich habe jetzt eher jene Kantone benannt, die grosse Sprünge erleben werden, aber es gibt auch bei grossen Kantonen wie dem Kanton Bern einen Sprung von heute 24 Prozent Kantonsanteil auf 47 Prozent Kantonsanteil nach NFA.

Ich sage Ihnen offen: Ich höre zwar die Beteuerungen aus den Kantonen, sie würden das schon machen, der Bund gebe ja Geld und dann habe man es im Topf und lenke es in den öffentlichen Verkehr. Allein mir fehlt der Glaube. Damit ich da nicht sturer bin als erlaubt, mache ich einen Schritt in Richtung einer Reduktion der Bundesbeiträge: Nachdem man da vor Jahren eben bereits 6 Prozentpunkte genommen hat, bin ich erneut bereit, 9 Prozentpunkte zu nehmen, aber nicht gleich 19 Prozent, wie das der Bundesrat hier vorschlägt; dieser Schritt ist zu gross. Ich möchte vermeiden, dass wir in wenigen Jahren ein grosses Problem in der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs haben.

Vielleicht noch etwas im Hinblick auf die Debatte von nächster Woche zur Agglomerationsverkehrsförderung. Wir haben festgestellt, dass bezüglich der Förderung des Verkehrs in den Agglomerationen man in den Regionen zum Teil etwas Bedenken hat und sagt: Ja, und dann bei uns? Was geschieht bei uns? Wir haben festgestellt, dass bei der Agglomerationsverkehrsförderung nach dem Verfassungsartikel Regionalverkehrsförderung in den Regionen nicht möglich ist. Ich will Sie einfach darauf aufmerksam machen: Hier haben Sie eine Möglichkeit, den Regionen ausserhalb der grossen Agglomerationen in Sachen öffentlicher Verkehr [PAGE 152] etwas entgegenzukommen. Das ist der Grund dafür, dass ich Sie bitte, hier der Minderheit zuzustimmen. Ich füge noch einen Satz bei: Das ist kein Eingriff ins System NFA, das ist ein Eingriff in die "Topfabfüllaktion", mehr nicht.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.