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Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-03-15

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Ich erlaube mir eine ganz kurze Bemerkung zu Artikel 18 Absatz 1: Artikel 18 Absatz 1 betrifft die Gewährung von Beiträgen des Bundes an private Anschlussgleise. In der Kommissionsdebatte kam auch zur Sprache, dass es vom Gesetz her die Bahnunternehmen selbst in der Hand haben, diese privaten Anschlussgleise allenfalls auch nicht mehr zu bedienen, und wir wissen, dass die SBB zurzeit das Netz der im Wagenladungsverkehr bedienten Punkte reduzieren. Dann stellt sich die Frage der [PAGE 150] Rückforderung der Subventionsbeiträge des Bundes und auch der Kantone.

Zwar enthält hierzu das Subventionsgesetz des Bundes insofern eine Regelung, als Subventionsmittel, die vom Bund gesprochen werden, zurückgefordert werden können, wenn der Subventionszweck nicht mehr erfüllt wird. Dies gilt gegenüber den Eignern von privaten Anschlussgleisen. Es fehlt aber die Möglichkeit des Durchgriffs auf die Bahnunternehmung, und es kann ja nicht sein, dass Private, deren Anschlussgleise nicht mehr bedient werden und die damit ohnehin auch einen Schaden haben, dann auch noch dem Bund gegenüber rückzahlungspflichtig würden. Dies ist unbefriedigend. Hingegen würde es den Rahmen der NFA-Umsetzung sprengen, in diesem Zusammenhang hier eine Lösung zu suchen. Das Problem verbleibt indessen, und ich werde mir gestatten, es wieder aufzugreifen.