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Schweiger Rolf · Ständerat · 2006-03-15

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Die Sprache, vor allem die deutsche, ist etwas Komplexes. Das Wort "kann" spielt dabei eine grosse Rolle, und ich ersuche Sie, sich Folgendes zu vergegenwärtigen: Sie gehen auf eine Bergtour, und Sie sagen Ihrem Partner: "Wir gehen nun auf die Alp X, wir können dort oben essen." Dann wissen Sie beide, dass Sie die Wahl haben, ob Sie dort oben essen wollen oder nicht. In einer anderen Variante sage ich zu meinem Partner: "Wir gehen auf die Alp, dort müssen wir essen können." Die Nuance ist eine völlig andere. Die Wahl der Alp hängt davon ab, dass man dort auch wirklich essen kann; das ist eine Bedingung. In einer vergleichbaren Situation befinden wir uns hier; das ist die sprachliche Argumentation.

Die juristische Argumentation ist noch etwas anders. Ich lese Ihnen Artikel 83 Absatz 2 der Bundesverfassung vor, welcher nach Inkrafttreten des NFA dann wirklich gilt. Es steht dort: "Der Bund baut, betreibt und unterhält die Nationalstrassen. Er trägt die Kosten dafür. Er kann diese Aufgabe ganz oder teilweise öffentlichen, privaten oder gemischten Trägerschaften übertragen." Das sind drei Kategorien: öffentlich, privat, gemischt.

Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt Ihnen nun vor, dass in Artikel 49a Absatz 2bis des Nationalstrassengesetzes geschrieben wird, dass der Bund über die Ausführung des projektgestützten baulichen Unterhaltes mit den Kantonen oder von diesen gebildeten Trägerschaften Leistungsvereinbarungen abschliessen kann. Man schafft hier einen Spezialfall. Wenn argumentiert wird, man habe damit nur die Verfassung umsetzen wollen, dann stimmt dies eben nicht. Dann hätte man schreiben müssen - wie es in der Verfassung steht -, er könne die Ausführung des projektgestützten baulichen Unterhaltes "öffentlichen, privaten oder gemischten Trägerschaften übertragen". Das hat die Mehrheit nicht getan. Damit will sie einen ganz speziellen Fall herausheben, nämlich die von Kantonen gebildeten Trägerschaften.

Diejenigen, die nicht in der Kommission waren, werden nun fragen, was dieses akademische Getue solle, das spiele doch überhaupt keine Rolle. Aber hinter der Frage "Mehrheit oder Minderheit?" steckt eine fundamental andere Beurteilung dessen, was mit dem grossen Unterhalt - um ein etwas einfacheres Wort zu verwenden - in Zukunft geschehen soll. Die Minderheit bzw. der Bund steht auf dem Standpunkt, dass er diese Aufgabe in den wesentlichsten Elementen selbst übernehmen will. Der Bund stellt sich auf den Standpunkt, dass er hierfür auch organisatorische Vorkehren trifft, zum Beispiel jene, das Nationalstrassennetz in fünf Sektoren zu unterteilen und für diese fünf Sektoren je Filialen zu unterhalten. Die Mehrheit sagt, es solle eher eine andere Struktur massgebend sein, nämlich elf Teilgebiete, für die jeweils kantonale Trägerschaften gebildet würden. Diese sollten, von strategischen Vorgaben des Astra usw. abgesehen, faktisch den Unterhalt besorgen.

Wenn Sie über Mehrheit oder Minderheit abstimmen, stimmen Sie auch darüber ab, wie Sie in Zukunft den Unterhalt der Nationalstrassen bezüglich der Projekte sehen. Ich bin ganz klar der Meinung, dass dies zu einer Bundesaufgabe geworden ist. Und ich zweifle am NFA, wenn er diese wohl grösste Frage der Kompetenzabgrenzung wieder in einer Art und Weise löst, die eben keine Kompetenzabgrenzung ist, sondern eine Weiterführung beziehungsweise ein Neuaufkommen von Vermischungen, geteilten Kompetenzen und parallelen Verantwortlichkeiten - also das, was ich beim Eintreten gesagt habe. Für mich gehört es zur Glaubwürdigkeit des NFA, dass man hier zugunsten des Bundes ganz klare Kompetenzregelungen trifft. Ich werde im späteren Verlauf der Debatte bei einem anderen Thema reden, wo ich dann wieder ganz klar sagen werde, dass man dort die Anliegen der Kantone stärker gewichten müsse.

Es ist eben schon so, dass diese Vermischung der Kompetenzen, die den Vorstellungen der Mehrheit zugrunde liegt, zu Mehrkosten führen muss. Ich versuche Ihnen das anhand einiger ganz einfacher, praktischer Beispiele zu sagen: Es schliessen sich beispielsweise vier oder fünf Kantone zu einer gemeinschaftlichen Trägerschaft zusammen. Diese Trägerschaft, was auch immer das sein möge, AG oder was auch immer, muss Entscheidungsorgane haben und muss Entscheide treffen. Nun stellen Sie sich vor, was passiert, wenn sich fünf Kantone mit unterschiedlichen Interessenlagen zu einer Entscheidung zusammenfinden müssen. Es ist doch sehr wohl vorstellbar, dass genau das geschieht, was eben heute zum Teil in unserem Staat auch der Fall ist: Der eine sagt, ich gebe dir dieses Projekt, wenn du mir bei diesem zustimmst usw.

Bezüglich der Vergaben: Herr Lauri hat in der Finanzkommission darum gebeten, dass man uns einmal Zahlen darüber gibt, wie hoch die Unterschiede bei den Vergaben sind. Sie würden staunen, wenn Sie diese Zahlen sehen würden. Ich glaube nun, dass mit der Effizienz, die durch die Koordination einer Aufgabe bei einer Stelle besteht, Kosten gespart werden können.

Zur Frage der Koordination: Es wird gesagt, es werde nicht verstanden, wenn ein grosses Projekt wie z. B. eine Belagserneuerung über mehrere Kilometer durch den Bund ausgeführt würde und dann einige Zeit später die Kantone wieder etwas machen würden, z. B. als kleiner Unterhalt die Leitplanken reparierten. Sie können mir doch nicht sagen, dass es so wäre, dass solche Situationen überhaupt entstehen könnten. Wir sind doch nicht in einem Staat, wo es nicht mehr funktioniert, dass der eine den anderen per Telefon anfragt, ob er auch noch etwas gerade machen müsse; der Kanton sagt dann, er müsse die Leitplanken reparieren, und der Bund antwortet, du weisst ja, dass ich sowieso den Strassenbau mache - hier werden Probleme heraufbeschworen, die vernünftigerweise einfach nicht bestehen können. [PAGE 142]

Noch etwas zu dem, was Herr Lauri gesagt hat: Die Zustimmung zur Minderheit bedeutet nicht, dass die Kantone vollständig ausgeschaltet werden. Die Bundesverfassung sagt, dass die Trägerschaft, eben das Astra, in diesem Fall mit öffentlichen, privaten oder gemischten Trägerschaften Leistungsvereinbarungen eingehen kann bzw. ihnen Aufgaben übertragen kann. Genau so, wie man das bei Privaten machen kann - die im Antrag der Mehrheit nicht erwähnt sind -, genau so, wie man das auch mit anderen machen kann, kann man das auch mit Kantonen machen. Es hat hier keinen Sinn, Probleme zu konstruieren und Befindlichkeiten zu wecken, um damit gewisse Belange der Kantone zu erhalten, an denen man bisher gehangen hat, aus welchen Gründen auch immer.

Daher ersuche ich Sie, der Minderheit zuzustimmen. Sie geben damit zum Ausdruck, dass Sie den NFA wirklich ernst nehmen und dass Sie bereit sind, auch den Teil des NFA zu unterstützen, der allenfalls Opfer abverlangt. Sie müssen keine Angst haben, dass in der Sache selbst etwas falsch läuft. Wenn es nämlich so wäre, dass die Mehrheit richtig liegt, dann würden in allen Staaten Europas die Autobahnen nicht mehr funktionieren, weil überall der Bau und der grosse Unterhalt der Nationalstrassen von einer übergeordneten, grossen Organisation betrieben werden und nicht innerhalb von Regionen stattfinden.

Daher bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.