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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-15

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen kurz aus der Diskussion Ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen berichten. Das zusätzliche Anliegen, das dort erörtert wurde, kann man mit dem Stichwort "Demokratie und Beschleunigung" zusammenfassen.

Die NFA-Vorlage konzentriert sich naturgemäss auf eine Reform der Aufgaben- und Finanzierungsregelung zwischen Bund und Kantonen. In der Sache freilich geht die Revision weiter, indem die bisherige kantonsinterne Ordnung verdrängt wird. Bisher haben die Kantone die Nationalstrassenarbeiten mit ihrer Politik begleitet. Es wurden in den Kantonsregierungen und -parlamenten Entscheide gefällt, die parlamentarische Kontrolle spielte usw. Das fällt nun weg. Das ruft erstens der Frage, ob wir nicht vor einem Demokratiedefizit im Nationalstrassenwesen stehen, und zweitens, ob wir nicht vor Problemen der Verzögerung stehen. Wenn nämlich der politische Weg nicht spielt, dann sind diejenigen, die gegen Projekte Bedenken haben, gezwungen, alles im Rechtsverfahren vorzubringen. Wir wissen, was das bedeuten kann. Ich erinnere Sie an die Probleme, die wir im Eisenbahnwesen haben, wie wir sie etwa bei Mattstetten-Rothrist hatten oder wie wir sie bei der Neat im Raume Uri haben. Das ist problematisch.

Aus der Sicht einer anderen Vorlage, die wir nächste Woche diskutieren werden, nämlich derjenigen über den Infrastrukturfonds, gelangte die Kommission aber zum Schluss, dass diese Änderungsproblematik, die ich Ihnen skizziert habe, im Moment keine grosse praktische Bedeutung haben dürfte: Für die Fertigstellung der Nationalstrassen gilt ohnehin die bisherige Ordnung. Diese Vorhaben sind planerisch ja auch meist fertig bearbeitet; sie sollen dann über den Infrastrukturfonds finanziert werden. Im Übrigen werden auf absehbare Zeit wohl nur Engpässe beseitigt - Engpässe im Sinne des Infrastrukturfondsgesetzes, falls Sie diesem zustimmen. Der politische Entscheid dafür soll nach diesem Gesetzentwurf durch die Bundesversammlung - also in aller Öffentlichkeit - gefällt werden.

Die Kantone können auch unter dem Regime des geänderten Nationalstrassengesetzes, so, wie es jetzt zur Beratung ansteht, und des Infrastrukturfondsgesetzes, falls Sie so beschliessen, die Nationalstrassenprojekte in ihrer raumplanerischen Richtplanung koordinieren. Die Bundesverwaltung, das Astra, wird sich bei der Erarbeitung vor allem der generellen Projekte an der kantonalen Richtplanung zu beteiligen haben.

Es wurde in der Kommission auch deutlich gesagt, dass das die Absicht und die bisherige Praxis seien. Das generelle Projekt ist in den letzten Jahren raumplanerisch, umweltmässig und finanzrechtlich aufgewertet worden. Wir haben also insofern ein zweistufiges Verfahren, wie es auch für die Kostenoptimierung nötig ist. Schliesslich haben wir uns Rechenschaft darüber gegeben, dass wir bald eine Gelegenheit für eine parlamentarische Diskussion haben. Wir werden uns über die Zukunft des Nationalstrassenbaues generell aussprechen können. Der Bundesrat beabsichtigt, in etwa zwei Jahren eine Botschaft zu den seit langem diskutierten Aufklassierungen zu Nationalstrassen vorzulegen. In diesem Zusammenhang kann dann eine weitere Anpassung des Nationalstrassengesetzes erörtert werden. Schliesslich ist es ein Anliegen Ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, alle Verzögerungen des NFA-Projektes zu vermeiden, und darum möchte sie diese Fragen jetzt nicht aufwerfen. Die Kommission legt aber Wert darauf, dass sie im Hinblick auf die kommende Debatte zum Infrastrukturfondsgesetz und dann auch zu den Aufklassierungen festgehalten werden.