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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2006-03-15

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Einige wenige Bemerkungen zu Ziffer 13. Die heutige Regelung ist so, dass Kantone mit mittlerer und schwacher Finanzkraft aufgrund des Bundesgesetzes über den Wasserbau im Rahmen der bewilligten Kredite vom Bund Abgeltungen für Massnahmen im Hochwasserschutz erhalten. Ausgeschlossen hiervon sind die finanzstarken Kantone. Die neue Lösung ist so konzipiert, dass der Hochwasserschutz nach wie vor eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen bleibt, dass die Zusammenarbeit aber im Sinne der Philosophie des NFA optimiert werden soll. Die strategische Führung liegt beim Bund und die operative Führung bei den Kantonen. Das Ziel besteht darin, gesamtschweizerisch einen vergleichbaren Schutz des Lebensraumes vor den Gefahren des Wassers zu bewerkstelligen.

Neu soll im Unterschied zu projektbezogenen Abgeltungen Geld im Rahmen eines Vierjahresrahmenkredites zur Verfügung gestellt werden. Dieser Kredit ist vom Parlament zu bewilligen. Neu sollen auch Programme eingeführt werden, die so gestaltet sind, dass ein sogenanntes Grundangebot etwa zwei Drittel der heutigen Projekte abdecken kann. Etwa ein Drittel der heutigen Projekte beschlägt eben bedeutende Vorhaben und geht über dieses Grundangebot hinaus; diese Projekte werden weiterhin einzeln finanziert. Dies gilt natürlich vor allem für Unwetterschäden; diese kann man nicht in Rahmenvereinbarungen oder Rahmenkredite integrieren, [PAGE 145] sondern sie sollen eben mit separaten Mitteln abgegolten werden.