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Schwaller Urs · Ständerat · 2006-03-16

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-16

Wortprotokoll

Mit ihrer Motion will Frau Forster ein zweites Galmiz verhindern, und zwar bevor das erste je realisiert werden kann. In der Tat ist ja das Projekt in der Zwischenzeit gescheitert. 1500 qualifizierte Arbeitsplätze werden nun in Irland geschaffen. Es ist heute müssig, in diesem Saal zu diskutieren, ob der fehlende Wille zur Zusammenarbeit unter den verschiedenen sich konkurrierenden Kantonen, die nur ihre eigenen Industriebrachen und Landflächen sahen, oder ob der orchestrierte Widerstand von Befürwortern eines Nationalparks Freiburg den Ausschlag gegeben hat.

Mit der Motion soll ein neues Anhörungsrecht und eine planerische Koordinationskompetenz des Bundes geschaffen werden. Wer Anhörung sagt, wer neue Kompetenzen für den Bund verlangt, der sagt auch Ja zu neuen personellen Ressourcen und zu einer Ausweitung des Verwaltungsapparates, der sagt Ja zu einer übergeordneten Raumplanung und zu einem die Kantone moderierenden Bund. Hände weg, sage ich deshalb, von einer neuen Bundeskompetenz!

Während vieler Jahre hatte ich als Regierungsrat mit Baubewilligungen und Beschwerden im Raumplanungsverfahren zu tun. Was ich da alles erlebt habe, würde Bücher füllen. Den Höhepunkt habe ich erlebt, als wir in einer kleinen Beschwerdesache vor Bundesgericht wegen der vielen involvierten und anzuhörenden Instanzen des Bundes und der Kantone einen Bus mieten mussten, um über vierzig Personen zu einer Ortsbesichtigung im Schilf des Greyerzersees zu transportieren. Wir müssen in diesem Land wieder vernünftig werden, wir müssen aufhören, ständig neue Verwaltungen zu zelebrieren, und vor allem müssen wir die Leute, die noch produzieren wollen, dies auch tun lassen.

Das Bau- und Raumplanungsrecht ist Sache der Kantone und soll es auch bleiben. Die Kantone sollen ihre eigenen Lösungen präsentieren und damit ihre Handlungsfähigkeit weiterhin unter Beweis stellen. Ich bin auch überzeugt, dass die Kantonsbehörden sehr wohl in der Lage sind, eine richtige Interessenabwägung vorzunehmen, um auch ohne Zwang mit dem Bund die notwendigen Absprachen zu treffen. Wegen der geforderten neuen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen in Bau- und Raumplanungsangelegenheiten steht die Motion im Übrigen meines Erachtens auch verfassungsrechtlich auf recht wackligen Füssen.

Mit anderen Worten und auf den Punkt gebracht: Ich lade Sie ein, die Motion - wenn sie aufrechterhalten wird - klar abzulehnen.