Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-03-16

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-16

Wortprotokoll

Mit meiner Motion vom 16. Dezember 2004 verlange ich, dass der Bund bei der Planung und Projektierung von Grossvorhaben, die wesentliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben und richtplanrelevant sind, frühzeitig angehört werden muss. Es geht also darum, dem Bund eine moderierende Rolle oder, mit anderen Worten, eine frühzeitige Mitwirkung und übergeordnete Koordination zuzugestehen. Damit möchte ich erreichen, dass z. B. bei der Ansiedlung strategisch wichtiger Grossbetriebe mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt, die grundsätzlich richtplanrelevant sind, eine möglichst frühzeitige Zuschaltung des zuständigen Bundesamtes vorgesehen wird. Das Bundesamt würde im Rahmen einer solchen Anhörung im Wesentlichen Aspekte wie die interkantonale Koordination prüfen - was gemäss Artikel 75 Absatz 2 der Bundesverfassung zur Aufgabe des Bundes gehören würde -, aber auch die Richtplankonformität, die Verträglichkeit mit dem Verfassungsgrundsatz der haushälterischen Bodennutzung und der übergeordneten Besiedelung sowie die Übereinstimmung mit dem übrigen Bundesrecht.

Wie Sie wissen, beschränkt sich die Bundeskompetenz in der Raumplanung gemäss Artikel 11 des Raumplanungsgesetzes auf die Genehmigung der Richtpläne, die je nach Kanton sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. In der Praxis herrschen zudem oftmals Unklarheiten und grosse kantonale Differenzen in der Frage, ob und wann ein Grossvorhaben in den Richtplan aufzunehmen und wann dieser dem Bund zur Genehmigung vorzulegen ist.

Die Richtplangenehmigung durch den Bund kommt heute daher aus meiner Sicht oftmals viel zu spät, das heisst, wenn die Würfel bereits gefallen sind.

Der Vorteil einer frühzeitigen Anhörung läge nebst der Absicherung der übergeordneten planerischen Koordination in der frühzeitigen Klärung planerischer Grundsatzfragen sowie in der damit verbundenen erhöhten Sicherheit für die Investoren - und das scheint mir eben wichtig, denn diese Sicherheit ist sicher eine entscheidende Grösse für die Wahl eines neuen Standortes.

Der Bundesrat begründet nun die Ablehnung der Motion mit dem Hinweis, dass zurzeit im Bundesamt für Raumentwicklung Vorschläge für eine verbesserte Koordination ausgearbeitet werden, wobei auch die Anliegen der Motion geprüft werden sollen. Der Entscheid des Bundesrates soll durch eine Annahme der Motion nicht präjudiziert werden. Diese Begründung, Herr Bundesrat, bezog sich wohl auf den im März 2005 publizierten Raumentwicklungsbericht, der allerdings bisher in den Räten nicht diskutiert wurde. Oder geht [PAGE 170] es Ihnen darum, das Anliegen in der bevorstehenden grossen Raumplanungsrevision zu prüfen?

Ich bin gespannt auf die Antwort des Bundesrates; die Begründung wurde ja bereits vor einem Jahr geschrieben. Vielleicht wurde in dieser Sache bereits etwas unternommen, vielleicht wird in nächster Zeit etwas erarbeitet, das meinem Anliegen entgegenkommt. Wenn dem so ist, Herr Bundesrat, kann ich mich allenfalls auch bereit erklären, die Motion zurückzuziehen. Wenn bereits auf dieser Schiene gefahren wird, dann ist eine Motion überflüssig.