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Schwaller Urs · Ständerat · 2006-03-16

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-16

Wortprotokoll

Drei Bemerkungen, um dann zum Antrag der Kommission zu gelangen:

1. Die Ausgabenbremse wird gezielt angewendet für Artikel, die beim Bund Mehrausgaben von einmalig mindestens 20 Millionen oder jährlich mindestens 2 Millionen Franken verursachen. In der Abstimmung über Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG), welche der Ausgabenbremse unterstellt ist, wurde im Ständerat das benötigte absolute Mehr bekanntlich nicht erreicht. Dies hätte zur Folge, dass der Artikel nicht geändert und das geltende Recht beibehalten würde.

2. Die Ausgabenbremse muss sich - wie auf der heute verteilten Fahne nun endlich richtig vermerkt - auf die Artikel 2 und 7 FLG beziehen.

3. Artikel 2 FLG regelt die Zulagen und Ansätze für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Artikel 7 diejenigen für die Kleinbauern. Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherung, die wir heute Morgen an der Kommissionssitzung erhalten haben, steigen infolge der Erhöhung der Familienzulagen die Kosten für das FLG von 130 Millionen um 30 Millionen auf 160 Millionen Franken. 2002 wurden an die Arbeitnehmer 17,2 Millionen Franken und an die Kleinbauern - das betrifft Artikel 7 FLG - 114,6 Millionen ausbezahlt. Die Mehrkosten von rund 30 Millionen Franken verteilen sich deshalb wie folgt: 4 Millionen Franken für die Arbeitnehmer und 26 Millionen für die Kleinbauern. Der Bund übernimmt von diesen Mehrkosten rund zwei Drittel, wobei zu sagen ist, dass bei den Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer vorweg ein Beitrag der Arbeitgeber von 2 Prozent abgezogen wird.

Wir haben heute Morgen diese Ausgabenbremse bzw. die Auswirkungen in der Kommission noch einmal beraten, und die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Ausgabenbremse für diese beiden Artikel 2 und 7 zu lösen.