Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-16
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-16
Wortprotokoll
Der gekröpfte Nordanflug ist nur im Rahmen einer freundeidgenössischen Konsenslösung denkbar, dann aber ist er denkbar. Es geht nicht um die Anliegen eines Kantons, es geht um ein nationales Anliegen. Wenn nun der Interpellant derart ausführlich die Situation schildert, ist es wahrscheinlich angezeigt, entsprechend zu antworten.
1. Für die Bundespolitik ist der sogenannte gekröpfte Nordanflug bloss eine Alternative zur Hauptlösung einer Verteilung des Lärms. Er ist kein Zaubermittel, um alle Probleme zu lösen. Der schwelende Konflikt dauert schon mehr als zwanzig Jahre. Ich selber habe seit fünfzehn Jahren politisch damit zu tun. Der Konflikt geht mindestens auf ein Urteil des Landkreisgerichtes in Waldshut und den anschliessenden Vertrag zurück. Alle kannten das Problem oder konnten es seit etwa zwanzig Jahren kennen. Warum sich niemand, auch aus Zürich nicht, schon längst um eine Lösung bemüht hat, ist mir nicht verständlich. Auch die Auseinandersetzung über die Raumplanung und den Umweltschutz ist mindestens zehn Jahre alt, jedenfalls so, wie ich es selber erlebt habe.
Der Ort, wo darüber entschieden werden soll, ist der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt. Das ist ein Einigungsverfahren und kein Diktatverfahren. Es gibt dort weder die Möglichkeit, dass der Bund anderen etwas diktiert, noch die Möglichkeit, dass ein einzelner Kanton anderen etwas diktiert. Die Einigung in diesem Verfahren kam materiell in jenem Konsensverfahren fast zustande, das unter Leitung unseres Ratskollegen Hans Lauri im Sommer 2002 durchgeführt wurde. Da stand man unmittelbar vor dem Abschluss einer Lösung. Dann machte der Zürcher Regierungsrat aus innenpolitischen Überlegungen heraus seine berühmte Kehrtwende und sagte, für ihn sei nur das bisherige Betriebsreglement mit seiner Nordausrichtung akzeptabel. Dies war also ein Stopp der eidgenössischen Einigung aus zürcherisch-interner Sicht. Anfang 2003 fand dann eine Aussprache mit dem UVEK statt. Bei dieser Aussprache sagte das Departement, es stehe grundsätzlich immer noch hinter der Verteillösung, die im Verfahren unter der Leitung von Herrn Lauri ausgearbeitet worden sei. Es sei aber offen für die Nordausrichtung, wenn sich eine derartige Lösung raumplanerisch und umweltschutzmässig als besser erweise. Das entnehme ich einer Medienmitteilung vom 20. Januar 2003. Dann kamen der leider gescheiterte Mediationsversuch und die Wiederaufnahme des Verfahrens im November 2004.
Was ist nun dieser gekröpfte Nordanflug, von dem in der Nord- und Nordwestschweiz gesprochen wird? Es geht um den Anflug aus Norden nur über schweizerisches Gebiet, entlang der deutsch-schweizerischen Grenze, auf etwa 3700 Metern, und dann natürlich im Wesentlichen über den Aargau, mit gekürzter Strecke auf dem Endanflug und entsprechender Beeinträchtigung von Zürich Nord. Darüber sind Abklärungen getroffen worden. Offenbar ist das im Wesentlichen technisch machbar. Aber die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland liegt nicht vor; weil man eben zu nahe an der Grenze fliegt, braucht es offenbar diese Zustimmung.
Das zur Ausgangslage. Ich unterstreiche: Der gekröpfte Nordanflug ist aus der Sicht der Bundespolitik nur eine Alternative für die an sich auch dort gutgeheissene Verteillösung.
2. Der gekröpfte Nordanflug ist nach der schweizerischen politischen und rechtlichen Tradition nur als Teil einer Konsenslösung denkbar. Unser Hauptziel muss darin bestehen, den Flughafen als nationale Infrastruktur zu erhalten; das ist das zentrale Ziel. Wir dürfen dem Kanton Zürich dafür danken, dass er hier sehr viel dafür geleistet hat, dass dieser Flughafen heute dort steht, wo er ist. Aber ein Flughafen hat automatisch eine negative Auswirkung; es gibt keinen Flughafen ohne Lärm. Also müssen wir vorsichtig sein, dass wir nicht im Kampf gegen den Lärm den Flughafen blockieren. Wir sind drauf und dran, das zu tun. Davor müssen wir uns alle sehr in Acht nehmen. Darum ist die Lärmproblematik eine nationale Problematik. Es geht darum, den nationalen Flughafen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Er muss eine Zukunft haben. Darum ist ein Appell an den Bund - an den Bundesrat, an den Bundespräsidenten - zu richten, das geltende Recht auszuschöpfen, damit der Flughafen überleben kann.
Wenn das geltende Recht nicht ausreicht, dann muss man neues schaffen. Wir haben eine Motion Stadler angenommen, die eine Neuorientierung der Rechtsgrundlage zum Ziel hat. Wir müssen rasch handeln - hier ist das Wort "rasch" gerechtfertigt -, bevor der Flughafen geschädigt ist. Der Flughafen München schläft nicht. Der Ausweg kann doch vernünftigerweise nur eine nationale Einigung sein, z. B. in diesem SIL-Prozess. Herr Hofmann hat offenbar noch andere Möglichkeiten im Sinn. Auch dort gibt es keinen anderen Weg. Der Schlussentscheid liegt beim Bund, er muss beim Bund liegen. Die Kantone haben den Bund als Selbsthilfeorganisation für Situationen gegründet, in denen sie sich gegenseitig blockieren und nationale Anliegen nicht mehr wahrgenommen werden können. Das hier ist eine Situation, in welcher der Bund nun einspringen und handeln muss. Die Lösung kann nur in einem freundeidgenössischen Konsens liegen, ohne Eigenmacht eines einzelnen Kantons auf Kosten der anderen, ohne politische Zweiklassengesellschaft. Der Interpellant hat sie wiederum erwähnt, die Vorstellung, dass quasi ein Teil der Bevölkerung für alle anderen Opfer bringen muss. Dieser "Rest", der in der Interpellation angesprochen wird, wer ist das? Das sind die Kantone Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und natürlich vorab Aargau, das sind aber auch Zürich Süd und Zürich Ost. Es ist für mich immer wieder ein Phänomen zu erleben, wie ein zürichinterner Konflikt hier auf die eidgenössische Ebene hinaufgetragen wird, weil man offenbar kantonsintern keine Lösung findet.
Und dann operiert man noch mit dem Entschädigungsschreck. Selbstverständlich hat, wer eine Enteignung erleidet, eine Entschädigung zugute, das ist klar. Aber hier geht es um sehr viel mehr: Hier geht es darum, ob Entschädigungen für Illusionen und politische Planungsfehler entrichtet werden müssen. Dahinter möchte ich ein Fragezeichen setzen. Sankt Florian ist ein schlechter Eidgenosse; aber hier wird das Sankt-Florians-Prinzip gepflegt. Es darf keine einseitigen Lösungen geben, es darf keinen vorgezogenen gekröpften Nordanflug geben, es darf keine Lösung geben, bei [PAGE 176] der der eine nur Vorteile und der andere nur Nachteile hat. Die Zeit, in der der Inhaber der Infrastruktur diktieren konnte, ist vorbei.
Selbstverständlich muss auch der Aargau für eine eidgenössische Einigung Hand bieten. Auch der Aargau muss einen Teil der Last mittragen. Er hat vom Flughafen auch Vorteile. In unserem Kanton ist das Mittragen selbstverständliche politische Tradition. Es ist aber auch politische Tradition, dass man nicht einzelne Regionen überfährt, auch nicht kleine Regionen wie Teile von Baden und Zurzach. Wir suchen den Ausgleich. Ein gekröpfter Nordanflug ist denkbar, meiner Meinung nach auch aus aargauischer Sicht, aber nur als Teil einer Verteillösung in einem Gesamtpaket. Baden-Württemberg und Deutschland werden ja auch nur bei einem derartigen Ansatz zustimmen.
In der Eidgenossenschaft verdient nur der Kanton Gehör, der ausgewogen, der zusammenführend operiert, der Bausteine zur Einigung beiträgt, nicht aber der, der einseitig aus Eigeninteresse argumentiert und dann noch rasch vorgezogene Sonderlösungen verlangt. Das sind Dinge, die nicht in unsere politische Landschaft passen.