Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2000-09-26
Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-26
Wortprotokoll
Ich mache Sie auf Artikel 16 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes aufmerksam, wonach sich nach der ersten Beratung in jedem Rat die weitere Beratung ausschliesslich auf die Fragen zu beschränken hat, über welche keine Einigung erzielt worden ist. Man kann in einer Differenzbereinigung also keine neuen Vorschläge auf den Tisch legen. Bei den Anträgen Garbani und Cuche kann man Artikel 66a Absatz 1 noch als redaktionelle Folge zur Änderung in Artikel 66 betrachten. Hingegen kann der neu beantragte Absatz 2 von Artikel 66a nicht mehr behandelt werden, weil er der erwähnten Vorschrift nicht genügt.