Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-21
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Diese Anträge haben der Kommission nicht vorgelegen. Ich erlaube mir, diese Anträge in den Gesamtzusammenhang der Kreditdiskussion zu stellen, die wir in der Kommission geführt haben.
Wir kamen zu folgenden Schlüssen, vor allem auch auf Anregung von Herrn Kollege Escher hin: Das Parlament soll jeweils in diesen Programmschritten nicht nur Geld sprechen, sondern immer die Sache mit dem Geld verknüpfen, seien es Nationalstrassenengpässe oder Agglomerationsprogramme. Und weiter: Das Parlament soll nicht nur global für den gesamten Bereich des Infrastrukturfonds Geld sprechen, sondern soll das auf die verschiedenen einzelnen Teile, Engpassprojekte oder Agglomerationsprogramme, aufschlüsseln.
Bei der Umsetzung dieses Anliegens kommt man dann konsequenterweise zu Überlegungen, wie sie jetzt Herr Lauri vorgetragen hat. Als Konsequenz scheint es mir angebracht, dass wir bei diesen drei Artikeln jeweils seinem Antrag zustimmen.
Jetzt würde ich gerne noch Artikel 3 als solchen begründen. Artikel 3 ist eine der Bestimmungen, die in der Öffentlichkeit am meisten Aufmerksamkeit finden. Das sind eben die Projekte, die im Grunde genommen Anlass für das ganze Projekt Infrastrukturfonds geben. Hier fühle ich mich verpflichtet, Herrn Kollege Bieri und die Arbeit seiner Arbeitsgruppe zu erwähnen. Sie hat uns sehr massgebend durch diese Arbeit geführt. Wir sind also jetzt mitten im "Bieri-Land". Artikel 3 zählt die einzelnen dringenden und baureifen Agglomerationsverkehrsprojekte auf und ordnet jedem Projekt einen Beitrag zu, eben im Sinne von Herrn Lauri. Dieser Betrag beläuft sich in der Regel auf 50 Prozent. Bei Projekten, die bereits in Bau sind, z. B. die Metro Lausanne oder die Glatttalbahn, beträgt der Betrag die Hälfte der verbleibenden Kosten. Bezahlen kann man, gestützt auf das Infrastrukturfondsgesetz und diesen Bundesbeschluss, erst nach deren Inkrafttreten. Das ist eigentlich klar. Kostenüberschreitungen, mit Ausnahme von Teuerung und Mehrwertsteuern gemäss Artikel 5, gehen nicht zulasten des Infrastrukturfonds. Es gibt also keinerlei Nachfinanzierung oder Erhöhung bei Mehrkosten, das möchte ich deutlich festhalten. Die Beträge für die einzelnen Projekte verstehen sich als Kreditgrenzen, welche, im Sinne des Antrages Lauri, nicht überschritten werden dürfen. Die Projekte werden im Einzelnen noch zu überprüfen sein, und die effektiven Beträge können tiefer liegen, als man jetzt meint. Es ist auch wichtig, dass der Bundesbeschluss keinen Anspruch auf diese Beträge begründet; diese Überprüfung ist - ich wiederhole es - vorbehalten.
Die Kommission hat ein zusätzliches Projekt in die Liste aufgenommen, nämlich mit Buchstabe kbis die Hauptstrasse Pratteln-Liestal. Hintergrund war eine Kommunikationspanne oder ein Versehen zwischen dem Kanton Baselland und dem Bund. Die Geschichte muss hier nicht aufgewärmt werden. Jedenfalls hat die Kommission sie überprüft und ist zum Schluss gekommen, dass es wirklich nicht zu verantworten wäre, dieses Projekt hier nicht aufzunehmen. Das ist kein Präjudiz für die Aufnahme weiterer Projekte. An den Kriterien für die Auswahl der Projekte selbst hat sich nichts geändert. Das basellandschaftliche Projekt entspricht diesen Kriterien vollumfänglich, und die Aufnahme dieses einen Projektes liegt noch im Rahmen des finanziellen Spielraumes. Die freigegebenen Mittel werden für die erste Periode im Maximum um 137,5 Millionen Franken aufgestockt.
Im gleichen Zusammenhang hat die Kommission das Problem der Übergangsfrist diskutiert, das Herr Hofmann und Frau Saudan aufgegriffen haben. Auch in der Kommission kam man zum Schluss, dass hier eine Übergangslösung zu treffen sei. Ich muss aber beifügen, dass aus dem Infrastrukturfonds für diese Übergangslösung keine Mittel zur Verfügung stehen. Ich muss auch festhalten, dass alle Projekte, die jetzt schon im Bau sind - nicht nur das Zürcher und das Genfer Projekt -, in der Übergangslösung genau gleich behandelt werden müssen.
Ich beantrage Ihnen, die Projekte gemäss den Literae a bis r gesamthaft zu beschliessen, bin aber gerne bereit, zu den einzelnen Projekten Auskünfte zu erteilen, wenn Sie dies wünschen. Die Kommission hat jedes dieser Projekte einzeln behandelt. Die Akten haben vollumfänglich offen gelegen, und der Präsident hat jedes Dossier durchgesehen.