Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-21
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Zum System der Erhöhung um diese 800 Millionen Franken für die Hauptstrassen: Die Hälfte dieser Erhöhung finden Sie hier in Artikel 2 Absatz 1 Litera a. Der Bundesrat hatte Ihnen 2,2 Milliarden Franken beantragt, und wir haben auf 2,6 Milliarden Franken erhöht; darum beantragt Ihnen jetzt die Kommission 2,6 Milliarden Franken. Das ist die Hälfte der Erhöhung um 800 Millionen Franken. Die andere Hälfte wird aus den jährlichen Erträgen nach Artikel 2 Absatz 1 Litera b finanziert - darum dort die Erhöhung von etwa 890 Millionen auf etwa 910 Millionen Franken pro Jahr. So weit die Finanzierung.
Wenn man mit Herrn Epiney quasi alles einlegen würde, dann müsste ja der Rest der Aufträge nach Artikel 86 Absatz 3 der Bundesverfassung aus den jährlichen Erträgen finanziert werden; das ist schlicht nicht möglich. Ich halte den Antrag Epiney im Ergebnis für verfassungswidrig, weil die Verfassung vorschreibt, dass die zweckgebundenen Mittel für alle Zwecke gemäss Artikel 86 Absatz 3 verwendet werden. Agglomerationen sind nur ein Teil davon, Hauptstrassen sind nur ein Teil davon; man muss alles finanzieren können. Was "alles" ist, das finden Sie in der Botschaft in den Tabellen auf den Seiten 779 und 781. Dort sehen Sie, dass wir aus diesen Mitteln auch den Betrieb, den Unterhalt und die Umgestaltungen der Nationalstrassen, die Hauptstrassenbeiträge im Allgemeinen, die übrigen werkgebundenen Beiträge, die Beiträge an die Neat, an die kombinierte Mobilität usw. finanzieren müssen. Diese anderen Beiträge kämen sonst zu kurz. Damit das nicht passiert, haben wir Ihnen Artikel 2 Absatz 3 beantragt.
Ich bitte Sie, den Antrag Epiney abzulehnen.